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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Gasbeschaffungsumlage

DEW21 gibt Entlastungen an ihre Kund*innen weiter

Nachricht vom 30.09.2022

Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) wird die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Bürger*innen vollumfänglich an ihre Kund*innen weitergeben. Das beinhaltet die Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent sowie die Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage zum 1. Oktober.

Vor diesem Hintergrund wird DEW21 die Preise aller Tarife neu kalkulieren und die monatlichen Abschlagszahlungen für ihre Kund*innen entsprechend reduzieren. DEW21 setzt die Preissenkungen stichtagsgerecht zum 1. Oktober um, die systemseitige Anpassung nimmt jedoch etwas Zeit in Anspruch. Daher bittet das Unternehmen ihre Kund*innen um Geduld, bis sie alle neuen Preise im System finden und sie individuell über ihre neuen Abschlagspläne informiert werden.

Damit es zu keinen doppelten Veränderungen bei den Abschlagsanpassungen kommt, bittet DEW21 ihre Kund*innen, zwischenzeitlich auf eigene Anpassungen zu verzichten. Informationen zur Gaspreisbremse wird DEW21 wie gewohnt über ihre Kanäle veröffentlichen, sobald diese von der Expertenkommission veröffentlicht sind.

Dieses Vorgehen gilt vorbehaltlich der tatsächlichen Umsetzung auf Bundesebene.

Zum Thema

Die DEW21-Mitarbeiter*innen stehen Kund*innen telefonisch, im persönlichen Gespräch vor Ort oder per E-Mail zur Verfügung.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.