Bauen
Stadt plant Geld für Sanierung städtischer Gebäude ein - Bericht zu Maßnahmen der Instandhaltungsprojekte
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den 12. Sachstandsbericht über die Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen an die politischen Gremien weiterzuleiten. Der Rat der Stadt Dortmund entscheidet darüber in seiner Sitzung am 10. November 2022.
Instandhaltungsmaßnahmen leisten einen nachhaltigen Beitrag zum Substanz- und Werterhalt sowie zur Sicherung der Funktionalität der städtischen Gebäude. Ist eine solche Maßnahme absehbar, da sich an dem Gebäude z.B. eine Schädigung der Gebäudesubstanz, eine Nutzungseinschränkung oder sogar ein drohender Nutzungsausfall abzeichnet, wird der Mittelbedarf zur Rückstellungsbildung angemeldet.
Bauliche Maßnahmen im Blick
Dies bedeutet, dass im Haushaltsplan finanzielle Mittel für die Sanierungsmaßnahme vorgemerkt und "zur Seite gelegt" werden. In den Folgejahren werden diese Mittel für die Planung und Ausführung der Maßnahmen verwendet. Durch die Inanspruchnahme der Rückstellungsmittel entsteht für das laufende Haushaltsjahr keine Belastung. Sind die Maßnahmen schlussgerechnet, werden eventuell nicht verwendete Rückstellungsmittel aufgelöst und in den städtischen Haushalt zurückgeführt.
9.818.172 Euro, verteilt auf 64 Instandhaltungsprojekte
Zum Betrachtungsstichtag 30. Juni 2022 bestehen im Haushaltsplan der Stadt Dortmund Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 9.818.172,29 Euro, verteilt auf 64 Instandhaltungsprojekte. Dies sind zum einen die aktuell in Ausführung befindlichen Maßnahmen; Projekte, die seit dem letzten Sachstandsbericht im Mai 2022 abgeschlossen, aber noch nicht schlussgerechnet wurden, und solche, die sich aktuell in der Planung befinden, sind ebenfalls eingerechnet.
Einige der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen werden über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1 und 2 ersetzend finanziert. Dies bedeutet, dass bis zu 90 Prozent der Aufwendungen für diese Projekte durch die Fördermittel finanziert werden. Weiterhin werden Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen über das Förderprogramm "Gute Schule 2020" abgewickelt.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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