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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

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Ordnungsamt weist auf stille Feiertage im November hin

Nachricht vom 17.10.2022

Im November liegen der Allerheiligentag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund weist darauf hin, dass diese Tage als stille Feiertage geschützt sind. Dies regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage in NRW.

Folgende Feiertage stehen demnächst an:

  • Allerheiligentag, 1. November 2022
  • Volkstrauertag, 13. November 2022
  • Totensonntag, 20. November 2022

Diese Tage sind als stille Feiertage geschützt. An diesen Tagen sind zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr
  • sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr
  • der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten von 5:00 bis 18:00 Uhr, am Volkstrauertag von 5:00 bis 13:00 Uhr
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5:00 bis 18:00 Uhr
  • alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5:00 bis 18:00 Uhr

Sollten Betreiber*innen in Zweifelsfällen noch Fragen zum Sonn- und Feiertagsschutz haben, können sie sich an die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten wenden: 0231 50 – 2 55 69.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.