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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Ausbildung

Neuer Bildungsgang startet am Karl-Schiller-Berufskolleg mit Schwerpunkt auf E-Commerce

Nachricht vom 19.10.2022

Das Karl-Schiller Berufskolleg (KSBK) will sein Angebot erweitern: Zum Schuljahr 2023/24 könnte der neue Bildungsgang "Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce)" starten.

Die Verwaltungsspitze gab eine entsprechende Vorlage am Dienstag, 18. Oktober, zur Beratung in die politischen Gremien. Der Rat beschließt in seiner November-Sitzung darüber.

"Der Fachkräftemangel sowie die Schwierigkeit vieler Unternehmen, Auszubildende zu finden, führen in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft zu großen Problemen", erklärt Schuldezernentin Monika Nienaber-Willaredt. Der neue Bildungsgang "Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung (Schwerpunkt E-Commerce)" soll die dualer Ausbildung attraktiver machen: Er kombiniert eine praxisnahe Vermittlung der Lerninhalte mit einer engen Anbindung an mögliche Ausbildungsbetriebe.

Großes Interesse vorhanden

"Im ersten Jahr ist ein Praktikum an drei Tagen pro Woche vorgesehen. An den verbleibenden beiden Wochentagen haben die Schüler*innen Unterricht am KSBK. Die Ausbildung im zweiten Jahr des Bildungsganges ist ausschließlich schulisch", sagt die Schuldezernentin. Der Bildungsgang vermittelt neben beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die volle Fachhochschulreife. Sollte sich bereits am Ende des ersten Schuljahres ein Übergang in ein Ausbildungsverhältnis ergeben, können die Auszubildenden während der Berufsausbildung zusätzlich auch ihre Fachhochschulreife erlangen ("Ausbildung plus FHR").

Erste Befragungen von potenziellen Ausbildungsunternehmen und Schüler*innen haben eindeutig ergeben, dass auf beiden Seiten ein großes Interesse an diesem Modell besteht. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund hat signalisiert, dass sie die Einrichtung eines entsprechenden Bildungsganges inhaltlich für sinnvoll erachtet und das neue Anbot vorbehaltlos unterstützt wird.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.