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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Bildung

Schlange stehen war einmal: Zentralbibliothek hat nun eine automatische Medienrückgabe

Nachricht vom 19.10.2022

Wer seine Medien in der Zentralbibliothek zurückgeben will, muss sich ab sofort nicht mehr in die Schlange stellen: In der Stadt- und Landesbibliothek ist eine automatische Medienrückgabeanlage in Betrieb gegangen.

Dr. Johannes Borbach-Jaene und Markus Andreas Lohmann zeigen, wie die Fließbänder die Medien weiter transportieren.

Wer in der Zentralbibliothek Bücher & Co zurückgeben will, kann nun von einer neuen Anlage Gebrauch machen.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Anja Kador

Kund*innen können nun ihre Bücher, Filme oder CDs zurückzugeben, indem sie sie auf ein laufendes Band legen. Möglich macht es die Bestückung der Medien mit RFID-Transpondern (Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen). Nach der selbstständigen Ausleihe von Medien ist damit nun auch die Rückgabe ohne persönlichen Kontakt möglich. Die Mitarbeiter*innen gewinnen dadurch mehr Zeit für Beratungen und anderen Kundenservice.

Die Anlage befindet sich direkt im Eingangsbereich der Zentralbibliothek und ist leicht zu bedienen. "Man legt die Medien nach und nach in die Öffnung aufs Band und bekommt grünes Licht, wenn das nächste Medium folgen kann. Am Ende gibt es eine Quittung – so ähnlich wie bei der Pfandflaschenrückgabe", sagt Dr. Johannes Borbach-Jaene, Direktor der Stadt- und Landesbibliothek.

Die Anlage nimmt die Medien jedoch nicht nur entgegen, sondern transportiert sie ins Untergeschoss und sortiert sie auch gleich fürs Wiedereinräumen vor. Sie besteht aus 14 elektrisch höhenverstellbaren Abwurfcontainern, acht Sortiermodulen und sieben Transportbändern sowie einem Aufzug. Für den Einbau hatte die Bibliothek im Sommer drei Wochen lang geschlossen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 475.000 Euro. Das Ministerium für Kultur- und Wissenschaft des Landes NRW hat den Einbau der Anlage mit 283.640 Euro gefördert.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.