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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Beratung

Verträge zur Bezuschussung der Verbraucherzentrale NRW e. V. werden vorzeitig verlängert

Nachricht vom 20.10.2022

Die Verwaltungsspitze hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag, 18. Oktober, mit der möglichen Verlängerung der bestehenden Verträge zwischen der Stadt Dortmund und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. (VZ) sowie der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zur Allgemeinen Verbraucher- und Verbraucherinsolvenzberatung sowie zur Abfall- und Umweltberatung befasst. Die aktuellen Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 und sollen nun vorzeitig um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert werden.

Die langjährige enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dortmund und VZ sowie EDG zum Wohle der Bürger*innen hat sich aus Sicht der drei Vertragspartner etabliert und bewährt. "Die Stadt Dortmund möchte den Verbraucherschutz weiterhin auf gesicherten Füßen stellen", erklärt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen.

Den Vertragspartnern ist es daher gleichermaßen ein wichtiges Anliegen, die niederschwelligen Beratungsleistungen auch weiterhin anbieten zu können.

Zu den wesentlichen Aufgaben der VZ im Rahmen der Beratungsleistungen gehören:

  • die individuelle Beratung bei Zahlungsproblemen und bei drohender Versorgungsunterbrechung im Strom- und/oder Gasbereich,
  • Beratung, präventive Information sowie Aktionen zu Geld- und Kreditproblemen sowie zur Vermeidung von Überschuldung,
  • Information vor dem Kauf langlebiger Gebrauchsgüter, auch unter Umweltgesichtspunkten,
  • Abfall- und Umweltberatung,
  • die anlassbezogene Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Durchführung von Veranstaltungen

Nicht zuletzt die hohe Inflation und der extreme Anstieg der Energiekosten führen zu einem deutlich höheren unabhängigen Beratungsbedarf der Bürger*innen durch die VZ. "Durch die Verlängerung sind der Verbraucherschutz und die Energiearmutsberatung weiterhin gewährleistet", sagt Dahmen.

Auf Basis der Vertragsverlängerungen sollen weiterhin 50 Prozent der jährlichen Personal-, Sach- und Gemeinkosten der VZ bezuschusst werden. Die andere Hälfte der Kosten wird durch das Land NRW bezuschusst.

Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Dortmund am 10. November 2022 sollen die Vertragsverlängerungen abgeschlossen werden und am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.