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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Stadterneuerung

Sichtbare Veränderungen an ehemaligem Zechengebäude in Huckarde – Hof- und Fassadenprogramm ist gestartet

Nachricht vom 21.10.2022

Das Hof- und Fassadenprogramm im Stadterneuerungsbiet Huckarde-Nord ist offiziell angelaufen. Und zwar mit einem besonderen Projekt: der Sanierung der Fassade einer beeindruckenden Liegenschaft am Wengeplatz.

Von links nach rechts: Udo Büddemann, Sarah Litschke, Eigentümer*in der Immobilie und Petra Binkhoff, Projektleiterin für das Hof- und Fassadenprogramm im Stadterneuerungsgebiet Huckarde-Nord beim Amt für Stadterneuerung, freuen sich über das traditionsreiche, frisch sanierte Gebäude am Wengeplatz

Von links nach rechts: Udo Büddemann, Sarah Litschke, Eigentümer*in der Immobilie und Petra Binkhoff, Projektleiterin für das Hof- und Fassadenprogramm im Stadterneuerungsgebiet Huckarde-Nord beim Amt für Stadterneuerung, freuen sich über das traditionsreiche, frisch sanierte Gebäude am Wengeplatz.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Benito Barajas

Bei dem freistehenden historischen Gebäude an der Huckarder Allee 7 handelt es sich um das ehemalige Verwaltungsgebäude der Preußischen Bergwerks- und Hütten AG, die u.a. auch die Zeche Hansa in Huckarde betrieben hat. Seit einigen Wochen zeigt es sich nun wieder von seiner schönsten Seite, mit finanzieller Unterstützung aus einem neuen Fördertopf für das Stadtumbaugebiet.

Das Gebäude gehört schon viele Jahre der Familie Büddemann, die sich um die finanzielle Förderung für die Sanierung der Fassade beim Amt für Stadterneuerung beworben hat. Als erstes Projekt aus diesem gemeinsamen Fördertopf von Stadt und Land für den Stadtteil hat die Familie den Zuschlag erhalten. "Dass wir zum Auftakt des Hof- und Fassadenprogramms direkt bei der Sanierung eines Gebäudes unterstützen konnten, das städtebaulich für das Quartier prägend ist, eine spannende Geschichte hat und mitten im Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord liegt, freut uns sehr", so Susanne Linnebach, Leiterin des Amtes für Stadterneuerung, das dieses Hof- und Fassadenprogramm ins Leben gerufen hat.

Gebäude erstrahlt in neuem Glanz

Die Zusage für die Fördermittel hat Familie Büddemann im Oktober 2021 vom Amt für Stadterneuerung erhalten, und im März 2022 haben die Sanierungsarbeiten begonnen. Die gründerzeitliche Fassade konnte dabei weitestgehend erhalten und saniert werden, woran sich nicht nur Eigentümer*innen und Mieter*innen erfreuen können, sondern das gesamte Umfeld. "Wir sind sehr zufrieden, dass das Gebäude, das unsere Familie schon seit drei Generationen begleitet, nun in neuem Glanz erstrahlt", sagt die Tochter Sarah Litschke. Bei den Vorbereitungen für die Arbeiten war der Familie der Gesamteindruck besonders wichtig: Das gewählte Farbkonzept, welches die ziegelroten Töne der benachbarten Zechgebäude aufnimmt, fügt sich harmonisch in die Umgebung ein.

Hof- und Fassadenprogramm bietet finanzielle Unterstützung für Immobilieneigentümer*innen im Stadterneuerungsgebiet

"Ein großer Dank geht an die Stadt Dortmund und die ausführende Firma, die das tolle Ergebnis erst möglich gemacht haben", sagt Udo Büddemann, der den Förderantrag bei der Stadt gestellt hat.

Der Start für das Hof- und Fassadenprogramm ist aus Sicht der Stadterneuerung vollends gelungen – und das Amt hofft auf weitere Bewerbungen: Im Stadtumbaugebiet Huckarde-Nord können Hauseigentümer*innen noch bis Ende 2025 durch das Hof- und Fassadenprogramm finanziell unterstützt werden. Gefördert werden im Rahmen der städtischen Förderrichtlinien die Neugestaltung von Fassaden, Dach- und Fassadenbegrünungen, die Wiederherstellung historischer Fassaden, die Entsiegelung, sowie die Gestaltung und Begrünung von Freiflächen.

Zum Thema

Insgesamt stehen für das Hof- und Fassadenprogramms im Stadterneuerungsgebiet Huckarde-Nord 180.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder stammen von der Stadt Dortmund und aus Landes- und Bundesmitteln des Städtebauförderprogramms NRW.

Mehr Informationen finden Interessierte online.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.