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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Stadtentwicklung

Stadtverwaltung veröffentlicht Stand der Baumaßnahmen in Dortmund

Nachricht vom 25.10.2022

Dem Verwaltungsvorstand wurde am 25. Oktober der 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes. Das Ergebnis ist erfreulich, denn 52 Schulen profitieren von Investitionen in Sanierung oder Umbau.

Dem Verwaltungsvorstand wurde der 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 vorgelegt. Die aktuelle Projektliste umfasst insgesamt 52 Schulbaumaßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von rund 73,4 Millionen Euro.

Darin enthalten sind die verfügbaren Fördermittel in Höhe von rund 63 Millionen Euro. Der Bericht wird den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben und am 15. Dezember 2022 im Rat behandelt.

Stand der Umsetzung

Zum Stichtag konnten 39 Baumaßnahmen baulich fertig gestellt werden. Zu den größten Fertigstellungen zählen die Dach- und Fassadensanierung der Sporthalle Heinrich-Böll-Gesamtschule, die energetische Dachsanierung der Gesamtschule Scharnhorst und der Neubau- und Erweiterungsbau der Schopenhauer-Grundschule. Für 34 dieser Projekte liegt bereits die notwendige Bestätigung der örtlichen Rechnungsprüfung zur zweckentsprechenden Verwendung der Mittel vor.

Bei 13 Hochbauprojekten, unter anderem an der Max-Wittmann-Förderschule und an der Europaschule, erfolgt derzeitig die Bauausführung. Es sind bisher Bau- sowie Architekten- und Ingenieurverträge mit einem Gesamtvolumen von rund 67,8 Millionen Euro mit externen Firmen/Büros abgeschlossen worden. Bereits rund 31 Millionen Euro von den insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermitteln in Höhe von rund 70 Millionen Euro sind abgerufen worden. Nach der aktuell gültigen Terminplanung werden alle Maßnahmen bis auf ein Projekt im Jahr 2023 baulich fertig. Die Terminverschiebung betrifft das Projekt Brüder-Grimm-Grundschule; aufgrund der späten Vorlage der Baugenehmigung hat der Rohbauunternehmer den Vertrag gekündigt und es musste ein neues Vergabeverfahren gestartet werden. Voraussichtlich wird die Fertigstellung der Maßnahme Mitte 2024 erfolgen.

Hintergrund Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 hatte der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 verabschiedet. Der Bund stellt mit dem Förderungsgesetz insgesamt 7 Milliarden Euro zur Verfügung, hälftig aufgeteilt auf zwei Kapitel, dem Kapitel 1 "Infrastrukturprogramm" und dem Kapitel 2 "Schulsanierungsprogramm" mit unterschiedlichen Förderzielen. Kapitel 2 fördert kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Die Investitionsmaßnahmen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.