Integration
Verwaltungsvorstand: MIA-DO-Ki soll seine Arbeit weiterführen
Die Verwaltungsspitze der Stadt Dortmund hat sich auf ihrer Sitzung am Dienstag, 25. Oktober, dafür ausgesprochen, dass MIA-DO-KI seine Arbeit bis 2027 fortführen soll. Eine entsprechende Vorlage geht jetzt an den Rat.
Auf der Grundlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums wurde am 1. August 2013 MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum im Fachbereich 1/Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates eingerichtet. Grundlage war das "Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW", das am 8. Februar 2012 vom NRW-Landtag beschlossen wurde. Das Gesetz ist am 24. Februar 2012 in Kraft getreten und ermöglicht Kommunen und Kreisen u.a. die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.
Gesellschaftsteilhabe durch Integration
Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen 54 Kommunale Integrationszentren: Die Strategien "Integration als Querschnittsaufgabe" und "Integration durch Bildung" stehen dabei im Vordergrund. In Dortmund werden diese Strategien unter Berücksichtigung des "Masterplans Migration/Integration" und seiner Weiterentwicklung/Fortschreibung umgesetzt.
Das "Teilhabe- und Integrationsgesetz" wurde am 25. November 2021 novelliert. Damit verbunden sind Personal- und Sachkostenzuschüsse seitens des Landes NRW, mit denen die personelle und inhaltliche Integrationsarbeit der Kommunalen Integrationszentren unterstützt wird. Bereits in den Jahren 2018-2022 sind Fördermittel in Höhe von bis zu 1.600.000 Euro für die Grundförderung für MIA-DO-KI abgerufen worden. Mit der aktuellen Vorlage wird die Weiterführung von MIA-DO-KI beschlossen sowie die erfolgreiche bisherige Arbeit unter den gleichen Rahmenbedingungen bis 2027 fortgesetzt.
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Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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