Service für Bürger*innen
Bericht zum Onlinezugangsgesetz bescheinigt der Stadt Fortschritte bei Digitalisierung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat aktuell für 162 ihrer Dienstleistungen die Möglichkeit geschaffen, sie online zu beantragen. Von A wie Antrag auf Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes bis Z wie Zoo-Führungen. 2022 haben die Bürger*innen das städtische Serviceportal bereits über 57.000 Mal genutzt.

Die meisten Menschen sind digital unterwegs - und das oft und gerne. Darauf reagiert auch die Stadtverwaltung mit ihren Serviceangeboten.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Glenn Carstens-Peters on Unsplash
Das gesamtstädtische Projekt zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hat hierbei nicht nur den Onlineantrag im Blick, sondern auch die Möglichkeit des direkten Austausches zwischen Antragsteller*in und Sachbearbeitenden in der Verwaltung. Ziel ist die direkte Kommunikation über das persönliche Postfach im Serviceportal. Dies ist heute in 14 Verwaltungsvorgängen möglich und wird weiter ausgebaut.
Durch das Onlinezugangsgesetz wird die Stadt Dortmund verpflichtet, jegliche Anträge online zur Verfügung zu stellen. Leider wurde im Gesetz aber keine finanzielle Unterstützung zugesagt, so dass die Umsetzung allein in der Hand der Stadtverwaltung liegt und von dort finanziert werden muss. In Bezug auf ein angekündigtes Onlinezugangsgesetz 2.0 scheint auch weiterhin eine Finanzierung durch Bund oder Land sehr fraglich. Dazu sagte Stadtrat Christian Uhr am Dienstag, 8. November: "Wahrscheinlich werden Bund und Land die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zur Daueraufgabe erklären."
Uhr lobte die Bürger*innen der Stadt, die sich online mit Anträgen und Co. auseinandersetzen. "57.000 Nutzungen des Serviceportals - das ist eine stattliche Zahl." Aus der Bürgerschaft seien zudem 600 Hinweise gekommen, wie Antragsstellungen online besser und effektiver werden könnten.
Eine Unterstützung der Stadt Dortmund soll über sogenannte EfA-Leistungen (Einer für Alle - Leistungen) erfolgen. Hierbei handelt es sich um Online-Angebote, die durch ein Bundesland erstellt werden und über das Land NRW auch der Stadtverwaltung Dortmund angeboten werden. Von insgesamt acht EfA-Leistungen wurden lediglich vier dieser Online-Angebote positiv bewertet und eingesetzt (Wohngeld, Wohnraumidentitätsnummer, SchülerBAföG und Gewerbeanträge). Hier zeigt sich die mangelnde Einbindung der Kommunen bei der Erstellung der EfA-Leistungen.
Die Stadtverwaltung wird auch 2023 das Online-Angebot weiter ausbauen, die Bürger*innenbeteiligung bei der Erstellung der Online-Anträge stärken und hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur die Anträge, sondern auch den dahinter liegenden Verwaltungsprozesse vom Antrag bis zum Bescheid zu digitalisieren. Der Weg zur Verwaltung beginnt dann am Tablet zu Hause und endet dort mit dem Bescheid im Online-Postfach.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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