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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Umwelt

Stadtentwässerung stellt Wirtschaftsplan 2023 auf – Abwassergebühren bleiben auf Vorjahresniveau

Nachricht vom 15.11.2022

Die Stadtentwässerung Dortmund legte dem Verwaltungsvorstand am Dienstag, 17. November, den Wirtschaftsplan 2023 vor. Die Abwassergebühren bleiben auf dem Vorjahresniveau.

Die Leitung des Eigenbetriebs plant für 2023 mit Erträgen in Höhe von 158,1 Millionen Euro sowie Aufwendungen von rund 139,4 Millionen Euro. Den größten Anteil an den Erträgen machen die Abwassergebühren mit 144,1 Millionen Euro aus. Die höchsten Kostenblöcke sind die Beiträge an Wasserwirtschaftsverbände mit 73,2 Millionen Euro, die Abschreibungen mit 21,8 Millionen Euro, die Personalaufwendungen mit 17,4 Millionen Euro und die Zinsaufwendungen mit 13,3 Millionen Euro. Für Investitionsmaßnahmen stehen im kommenden Jahr rund 27,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Baumaßnahmen in Planung

Zu den wichtigsten Baumaßnahmen gehören Asselner Hellweg, Brackeler Linde / Weserstraße, Buschstraße und Sendstraße. Darüber hinaus werden viele Kanalsanierungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet realisiert. Der geplante Jahresüberschuss wird maßgeblich wieder in das über 2.000 Kilometer lange Kanalnetz investiert.

Keine Erhöhung der Abwassergebühren

Die Abwassergebühren bleiben für die Dortmunder Bürger*innen gegenüber dem Vorjahr konstant. Die jährliche Gebühr für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt beträgt demnach auch im kommenden Jahr 582,40 Euro. Im Vergleich der Abwassergebühren von NRW-Großstädten für einen Vier-Personen-Musterhaushalt liegen die Dortmunder Abwassergebühren damit unter dem Landesdurchschnitt und unter den Kosten zahlreicher benachbarter Kommunen. Eigenanteil für Entwässerung städtischer Straßen, Wege und Plätze Die gesamten durch Gebühren zu deckenden Kosten des Eigenbetriebs belaufen sich auf 144,2 Millionen Euro. Für die Entwässerung der städtischen Straßen, Wege und Plätze trägt die Stadt Dortmund einen Eigenanteil in Höhe von 21,4 Millionen Euro.

In Dortmund werden bei den Abwassergebühren die Bereiche Schmutzwasser und Regenwasser grundsätzlich getrennt voneinander kalkuliert. Die Gebühr für das Schmutzwasser berechnet sich anhand des Wasserverbrauchs. Bei den Kosten für die Einleitung des Regenwassers ins städtische Kanalnetz kommt es auf die Größe der versiegelten Grundstücksfläche an.

Berechnung auf Grundlage von Gesetzentwurf nach OVG-Urteil

Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen hat der Eigenbetrieb Stadtentwässerung auf Grundlage des Gesetzesentwurfs zur Novelle des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen aus September 2022 angestellt. Dieser wurde vom Gesetzgeber als Reaktion auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Neuregelung der Ansatzfähigkeit von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen aus Mai 2022 verfasst.

Die in der Novelle vorgesehenen Änderungen und Erweiterungen im Kommunalabgabengesetz weichen zum Teil wesentlich von den durch die neue Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts vorgesehenen Vorgaben für die zukünftige Gebührenkalkulation ab. Im Hinblick auf die kalkulatorische Verzinsung kann demnach für den Anteil des in der Einrichtung gebundenen Fremdkapitals der durchschnittliche Fremdkapitalzins und für den Anteil des in der Einrichtung gebundenen Eigenkapitals der sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten ergebende Nominalzinssatz verwendet werden. In Kombination sind kalkulatorische Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ansatzfähig. Die Gesetzesnovelle hat aktuell die erste Lesung im Ausschuss für Heimat und Kommunales durchlaufen, seitens der Landesregierung ist eine Verabschiedung noch in diesem Jahr angestrebt.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.