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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Verkehr

In der Nordstadt starten die Kontrollen in den neuen Bewohner*innen-Parkzonen

Nachricht vom 21.11.2022

Die Stadt Dortmund hat die Beschilderung der neu eingerichteten Bewohner*innen-Parkzonen an der Mühlenstraße und Geschwister-Scholl-Straße mittlerweile fast vollständig abgeschlossen.

Bewohnerparkzone Mühlenstraße

Ab Montag, 21. November, kontrolliert die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes, ob Parkregeln eingehalten werden.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Lediglich der Baustellenbereich in der Geschwister-Scholl-Straße wird erst nach Fertigstellung abschließend neu beschildert. Dies bedeutet, dass die dortigen Regelungen zum Parken in den Zonen ab jetzt gelten. Entgegen den bisherigen Regelungen ist dort das Parken – je nach Beschilderung – nur noch mit Parkschein, Parkscheibe oder Bewohner*innenparkausweis möglich.

Dabei können einige Bereiche mit Parkschein und Parkscheibe ebenfalls von den Inhabenden von Bewohner*innenparkausweisen kostenfrei genutzt werden. Andere Bereiche, wie beispielsweise die Brügmannstraße, sind davon ausgeschlossen. Hier sollte zur Vermeidung von Missverständnissen auf die jeweilige aktuelle Beschilderung geachtet werden.

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wurde gebeten, zur Einhaltung der dortigen Parkregeln, die Parkzonen ab dem 21. November in kurzen Abständen verstärkt zu kontrollieren. Verkehrsordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden dann entsprechend mit einem Verwarngeld geahndet. Die Verkehrsüberwachung bittet deshalb um Beachtung und Einhaltung der dort geltenden Parkregeln.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.