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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

"Energiespar.Unternehmen.Dortmund"

Wirtschaftsförderung ruft Energiewettbewerb ins Leben

Nachricht vom 21.11.2022

Die Wirtschaftsförderung Dortmund lobt einen Wettbewerb aus, um Energiesparpotenziale in Unternehmen möglichst kurzfristig zu heben. Unter dem Motto "Dortmund macht's" soll ein Einsparziel von mindestens 20 Prozent erreicht werden.

Energiewettbewerb 2022 Wirtschaftsförderung Dortmund

Die Wirtschaftsförderung startet den Energiewettbewerb 2022.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Wirtschaftsförderung Dortmund

"Die immer weiter steigenden Energiepreise bedrohen Unternehmen und Privathaushalte. Auch die dringende Notwendigkeit, den Gasverbrauch um mindestens 20 Prozent zu reduzieren, um die Versorgungssicherheit insgesamt über den Winter nicht zu gefährden, stellt eine große Herausforderung dar", leitet Heike Marzen, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung, das Thema nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am Dienstag, 22. November, ein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die gesamte Stadtgesellschaft gefragt, ihren Beitrag zu leisten und zu zeigen: Dortmund macht’s!

Für Unternehmen ist die Einsparung von Energie häufig mit Investitionen in die Umrüstung oder Neuanschaffung von Anlagen, Produktionsstätten, Werkzeugen oder Maschinen verbunden. Oder mit Umstrukturierungsmaßnahmen, d.h. dem Optimieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen, die zu einer Energieersparnis führen.

"Durch die sich mittlerweile überlagernden Belastungen aus der immer noch nicht überwundenen Corona-Pandemie, sehr hohen Inflationsraten, gestörten Lieferketten und nun noch der Energiepreis- und Energieverfügbarkeitsproblematik, ist die Möglichkeit der Unternehmen, Investitionen zu tätigen, die zu spürbaren Energieeinsparungen führen, oftmals deutlich eingeschränkt", erklärt Marzen. Selbst Eigenanteile bei staatlichen Förderprogrammen seien oft schwer aufzubringen.

"Dortmund macht's"

Daher lobt die Wirtschaftsförderung Dortmund einen Wettbewerb aus, um Energiesparpotentiale in Unternehmen möglichst kurzfristig zu heben. "Dortmund macht’s – gemeinsam zeigen wir, welche Potentiale wir heben können und so einen Beitrag zum Einsparziel von mindestens 20 Prozent zu leisten", so Marzen.

Gesucht werden Unternehmen mit Sitz in Dortmund, die durch gezielte Investitionen in ihre Betriebsstätten, Anlagen oder Maschinen eine möglichst hohe Energieeinsparung innerhalb der der nächsten Monate realisieren können und wollen.

Maßnahmen, die einen spürbaren Beitrag leisten und gleichzeitig den eigenen Geschäftsbetrieb sichern, werden über den Wettbewerb unterstützt. Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum 12. Dezember 2022 eingereicht sein und sollen bis Ende April 2023 umgesetzt werden.

Wer kann sich bewerben?

Kleine und mittelständische Unternehmen und freiberuflich tätige Personen aus Dortmund, die durch Investitions- und Modernisierungsmaßnahmen im Unternehmen einen möglichst großen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

Was gibt es zu gewinnen?

Die Wirtschaftsförderung Dortmund lobt 20 Preise im Wert von je 5.000 Euro aus. Die Mittel werden nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt, sobald die im Antrag beschriebene und prämierte Maßnahme umgesetzt worden ist.

Wie ist der Ablauf?

Die Wirtschaftsförderung Dortmund veröffentlicht auf ihrer Internetseite wirtschaftsfoerderung-dortmund.de ein Bewerbungsformular.

Dieses ist online auszufüllen und bis zum 12. Dezember 2022 einzureichen. Anzugeben sind neben den Kontaktdaten, eine Beschreibung der geplanten Maßnahme und wann diese voraussichtlich umgesetzt werden kann. Zudem ist eine überprüfbare nachvollziehbare Abschätzung der Energieeinsparung durch die Maßnahme abzugeben.

Wie erfolgt die Prämierung?

Die Bekanntgabe der Preisträger*innen erfolgt auf dem Postweg. Umgesetzte Maßnahmen werden als Best-Practice-Beispiele durch die Wirtschaftsförderung Dortmund in die Öffentlichkeit getragen.

Zum Thema

Weitere Informationen finden Sie online.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.