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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Verkehr

NRW-Programm "Kommunale Schiene" soll den ÖPNV in Dortmund finanziell unterstützen

Nachricht vom 05.12.2022

Der ÖPNV der Kommunen ist in die Jahre gekommen - die größten Investitionen wurden in NRW vor 40 bis 50 Jahren getätigt. Jetzt hat das Land NRW das Ein-Milliarden-Euro-Programm "Kommunale Schiene" aufgelegt, um neue Investitionen in den Nahverkehr zu unterstützen.

Die größten Investitionen in die kommunale Infrastruktur des ÖPNV wurden in den 1970er- und 1980er-Jahren in NRW getätigt. Entsprechend bedarf diese Infrastruktur einer Erneuerung und Modernisierung. Das Land NRW hat aus diesem Grund im Jahr 2016 den Auftrag erteilt, den Erhaltungszustand der kommunalen Schienenstrecken und –anlagen zu ermitteln. Für das sogenannte "Spiekermann-Gutachten" wurde dabei ein landesweiter Erneuerungsbedarf in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bis 2031 festgestellt.

Vor diesem Hintergrund hat das Land ein Ein-Milliarden-Euro-Programm mit dem Namen "Kommunale Schiene" aufgelegt, um die Reinvestitionen in das ÖPNV-Netz zu unterstützen.

Förderprogramm "Kommunale Schiene"

Der Rat der Stadt hat bereits im November 2021 Investitionen ins Stadtbahnnetz, die über das Programm "Kommunale Schiene" zu 40 Prozent vom Land NRW gefördert werden, zugestimmt. Der Verwaltungsvorstand empfiehlt dem Rat nun die Fortschreibung dieser Erneuerungsinvestitionen in die Stadtbahnstrecken und –anlagen. Eine Aufstockung der Förderung auf 60 Prozent durch das Land wurde in Aussicht gestellt.

In seiner Sitzung am 9. Februar 2023 könnte der Rat zudem die Beauftragung von DSW21 als Generaldienstleisterin durch die Verwaltung beschließen.

Abstimmungen mit DSW21

Nach dem Ratsbeschluss von November 2021 wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachbereichen die Vertragsgrundlage für die Umsetzung der städtischen Erneuerungsmaßnahmen erarbeitet. Da auch nach Abschluss des Programms "Kommunale Schiene" Erneuerungsinvestitionen anstehen werden, wurden die Vertragsgrundlagen weiterentwickelt.

Die Vertragsgrundlagen umfassen

  • ein Finanzierungs- und Durchführungsplan "Kommunale Schiene", der alle durch DSW21 vorgesehenen Projekte des Förderprogramms enthält – unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen,
  • eine Liste der Erneuerungsmaßnahmen 2021 mit allen von DSW21 bearbeiteten Maßnahmen, die vor Vertragsabschluss zu Lasten der Stadt Dortmund durchgeführt wurden und
  • eine Übersicht über die Rechnungsabwicklung bei Abschlagszahlungen durch die Stadt Dortmund.

Im Vertrag werden kontinuierliche Abstimmungen mit der Stadt Dortmund und eine jährliche Fortschreibung des Maßnahmenprogramms vereinbart. Über den Sachstand der Umsetzung werden die politischen Gremien einmal jährlich informiert.

Der Vertrag ermächtigt DSW21, Einzelmaßnahmen zu planen, auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt des Tiefbauamts; für die Haushaltsjahre 2022 bis 2027 rechnet die Verwaltung mit prognostizierten Auszahlungen an DSW21 in Höhe von insgesamt rund 67 Millionen Euro. Für die Haushaltsjahre ab 2028 können zum jetzigen Stand nur geschätzte Auszahlungen in Höhe von rund 49 Millionen Euro benannt werden.

Von Brücken bis Belüftungsanlagen

Die DSW21 bewirtschaftet in Dortmund eigene und von der Stadt Dortmund gepachtete Stadtbahnstrecken und -anlagen. Die Erneuerungsmaßnahmen der Stadtbahninfrastruktur betreffen zum Beispiel Brücken und Stützwände, Gleise, Weichen und Stellwerke, Leitungs- und Sicherungstechnik, Aufzüge und Rolltreppen, Videoüberwachung, Brandmelde- oder Belüftungsanlagen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.