Coronavirus
Omikron-Untervariante BQ.1.1 kündigt Winterwelle an
Die Corona-Zahlen in der Stadt steigen wieder leicht an. Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken äußerte nach der Sitzung der Verwaltungsspitze am Dienstag, 6. Dezember, dass sich eine beginnende Winterwelle abzeichnen würde.
Die Corona-Zahlen der Stadt zeigen: Nach der Herbstwelle folgt die Winterwelle. Dies spiegelt sich in den Zahlen wieder: Nicht nur, dass die Zahl der Infizierten auf 458 gestiegen ist (letzte Woche waren es 327 Infizierte), sondern auch, dass mehr infizierte Menschen im Krankenhaus behandelt werden müssen. Momentan lägen 137 Menschen aufgrund einer Infektion im Krankenhaus, davon würden zehn Patienten auf der Intensivstation behandelt werden, zwei davon werden beatmet, erklärte Gesundheitsdezernentin Birgit Zoerner.
Mehr Infizierte
Gesundheitsamtsleiter Dr. Frank Renken ergänzte, dass "wir in nächster Zeit mehr Neu-Infektionen feststellen“ werden, was an der hohen Ansteckungsfähigkeit von Omikron-Varianten liegen würde. Eine bekannte Untervariante ist BQ.1.1., die momentan das Infektionsgeschehen mitbestimmen würde. Wie viele ihrer Vorgänger könne sie das Immunsystem austricksen, was bedeuten würde, dass es trotz Impfung und einer Infektion, die bereits zwei bis drei Monate zurückliegt, zu einer Neuansteckung kommen kann.
"Jeder kann sich damit infizieren. Wir haben zwar eine sehr hohe Grundimmunisierung in der Bevölkerung, wir gehen davon aus, dass 95-98 Prozent der Menschen in Deutschland Kontakt zum Virus hatten – ob durch Impfung oder Infizierung", so Renken. Es bliebe aber auch bei dieser Erkenntnis, dass wir nämlich im Abstand nach einigen Wochen bzw. zwei bis drei Monaten wieder anfällig für eine Neuinfektion seien. Die AHA-Regeln sollten also erneut Einzug im Alltag erhalten, um eine (Neu-)Ansteckung zu verhindern.
"Das Positive ist: Der Verlauf ist meist mild", beruhigte der Gesundheitsamtsleiter am Ende der Sitzung.
Text: Angela Seger
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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