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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Entsorgung

Nächste gebührenfreie Sperrmüllsammlung findet am 10. Dezember im Stadtteil Nordmarkt statt

Nachricht vom 07.12.2022

Nach der gebührenfreien Sperrmüllsammlung vom 3. Dezember im Stadtteil Hafen zieht die EDG erneut eine gemischte Bilanz. Für den nächsten Termin am 10. Dezember gibt die EDG Ratschläge, was entsorgt werden darf.

Außer Sperrmüll wurden wieder andere Abfälle abgelagert. Auch diese Abfälle wurden, entgegen der Planungen, am Aktionstag nur Sperrmüll zu sammeln, am Samstag abgefahren. Damit waren die Verkehrssicherheit gewährleistet und Umweltgefährdungen konnten ausgeschlossen werden.

Im Stadtteil Hafen wurden rund 95 Tonnen Sperrmüll und rund 10,5 Tonnen andere Abfälle eingesammelt. Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, gehörten am Samstag vor allem Renovierungsabfälle (68 Ablagerungen), Elektrogeräte (32), Reifen (15) und Hausmüll (103). An 34 Stellen wurden gefährliche Abfälle, wie z. B. Farben und Lacke, abgestellt, die vom Schadstoffmobil abgeholt wurden.

Nächste Sammlung am 10. Dezember im Stadtteil Nordmarkt

Die EDG weist alle Anwohner*innen sehr eindringlich darauf hin, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.

Wann muss der Sperrmüll bereitstehen?

Die Sperrmüllsammlung beginnt um 7:00 Uhr. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr bereitstehen. Später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

  • ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. auf dem Gehweg
  • für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
  • ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen; wenn nötig, gesichert
  • gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr)

Welche Gegenstände werden abgeholt?

Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrige Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Graue Tonne (Restmülltonne) passen bzw. deren Leerung behindern würden, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen und von Hand zu verladen sind.

Tipp: Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

Service-Angebote für Gegenstände, die kein Sperrmüll sind

Für Gegenstände, die bei der gebührenfreien Sperrmüllsammlung nicht mitgenommen werden, stehen vielfältige Service-Angebote zur Verfügung. Hierzu gehören

  • die EDG-Recyclinghöfe (Wertstoffe, wie z. B. Glas, Kartonagen, Metall, Hartplastik, Textilien, Leichtverpackungen, Schadstoffe, bis zu fünf Elektrogroßgeräte: gebührenfrei; andere Abfälle, wie z. B. Sperrmüll, Renovierungsabfälle, Grünschnitt und max. 5 Reifen: gegen eine Gebühr)
  • die Abholung von Elektro-Altgeräten gegen Gebühr
  • Aktionstage für die kostenlose Grünschnittabgabe

Restmüll wie Geschirr, Tapetenreste, Renovierungsreste oder Tüten gehören in die Graue Tonne. Papier/Pappe/Kartonagen können über die Depotcontainer, die haushaltsnahe Papiertonne oder am Recyclinghof entsorgt werden.

Wer den Aktionstag in seinem Stadtbezirk verpasst hat, kann seinen Sperrmüll zu einem der sechs Recyclinghöfe (gebührenpflichtig) bringen oder gegen eine Gebühr den haushaltsnahen Sperrmüllservice nutzen.

Wie wird kontrolliert?

Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, unter anderem festzustellen, wo Sperrmüll und andere Gegenstände auf privatem Gelände abgestellt sind, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Den Anwohner*innen soll nach Ansprache die Möglichkeit gegeben werden, für Abhilfe zu sorgen.

Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung

Wenn Sie Fragen rund um die kostenlose Sperrmüllsammlung haben, kontaktieren Sie den Kundenservice der EDG - entweder persönlich vor Ort oder telefonisch:

  • Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.