Kultur
Städtische Kultureinrichtungen über den Jahreswechsel geschlossen
Die Städtischen Kulturbetriebe haben über die Feiertage und den Jahreswechsel unterschiedliche Öffnungszeiten. Einige bleiben über die Schulferien gänzlich geschlossen andere haben nur vereinzelt angepasste Öffnungszeiten. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier.
Mit Ausnahme der Museen bleiben die städtischen Kultureinrichtungen ab dem 24. Dezember geschlossen.
Das Stadtarchiv und die Musikschule haben ab Montag, 2. Januar 2023, wieder geöffnet. Der Unterricht in der Musikschule beginnt erst wieder nach den Weihnachtsferien, also ab dem 9. Januar.
Das Kund*innenzentrum der VHS an der Hansastraße öffnet am 4. Januar wieder. Das Dietrich-Keuning-Haus hat ab dem 10. Januar wieder geöffnet.
DieStadtteilbibliotheken schließen am 23. Dezember, wobei die Zentralbibliothek an diesem Tag noch normal geöffnet hat. Alle Bibliotheken sind dann bis einschließlich Montag, 2. Januar, geschlossen und öffnen im neuen Jahr ab Dienstag, 3. Januar.
Die Kunstausleihe des Kulturbüros in der Brückstraße 64 hat ihren letzten Öffnungstag am 22. Dezember und öffnet am 10. Januar wieder für die Kund*innen.
Die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark hat am 24. Dezember geschlossen. Zu sehen ist die aktuelle Ausstellung "Komisch ist Kunst" jedoch am 25. und 26. Dezember von 10:00 bis 18:00 Uhr sowie vom 27. bis 31. Dezember, 14:00 bis 18:00 Uhr. Am 1. Januar öffnet die Ausstellung von 10:00 bis 18:00 Uhr für einen Besuch während des Neujahrsspaziergangs. Der Eintritt ist frei.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
Readspeaker