Stadtentwicklung
In wenigen Monaten geht es mit der Sanierung der historischen Toilettenanlage am Nordmarkt los
Sie ist ein prägendes Element am Nordmarkt: die historische Toilettenanlage. Sie soll Mitte des Jahres umfassend saniert werden.
Die öffentliche Toilette am Nordmarkt wird in Schuss gebracht: Ab Mitte des Jahres soll das historische Gebäude an der Ecke Nordmarkt/Mallinckrodtstraße umfassend saniert werden.
Die Anlage bildet gemeinsam mit dem benachbarten Kiosk und der verbindenden Pergola ein platzprägendes, für den Nordmarkt charakteristisches Merkmal. Doch leider ist die Anlage in einem sehr schlechten Zustand.
Die geplante Sanierung umfasst:
- Ertüchtigung des maroden Sattel-Walmdachs.
- Einbau der fehlenden Bodenplatte.
- Ersatz der Glasbausteine durch Fenster mit Verbundsicherheitsglas.
- Herstellung eines gesonderten Raums für Personal und Aufbewahrung von Reinigungs- und Hygieneprodukten (Ausgaberaum).
- robuste Ausstattung der Sanitärräume, um Schäden durch Vandalismus vorzubeugen.
Sanierung ist notwendig
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 371.000 Euro. Bereits 2018 hatte der Rat der Stadt beschlossen, das marode öffentliche WC zu sanieren.
Im Dezember 2021 stellte die Städtische Immobilienwirtschaft den Vertreter*innen der BV Innenstadt-Nord die Planungen für eine Sanierung vor, ein entsprechender Beschluss wurde gefasst. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Kosten mit ca. 280.000 Euro beziffert. Durch die allgemeine Baukostensteigerung - insbesondere aufgrund des Kriegs in der Ukraine - erhöhen sich die Sanierungskosten um fast ein Drittel.
Der entsprechende Investitionsbeschluss wird nun an die politischen Gremien weitegeleitet; der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün entscheidet hierüber in seiner Sitzung am 31. Januar.
Zum Thema
Dem Thema Stadt- und insbesondere Cityentwicklung widmet sich auch das Magazin "aufbruch city". Ein neuester Beitrag darin dreht sich u.a. um die Frage, wie Plätze in einer Stadt Identität schaffen.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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