Bürger*innenservice
EDG zieht gemischte Bilanz zur Sperrmüllsammlung in Dorstfeld - nächste gebührenfreie Aktion steht bevor
In den Stadtteilen City und Dorstfelder Brücke wurden wieder einige Tonnen Abfälle entsorgt, die nicht zum Sperrmüll gehören. Daher weist die EDG abermals auf die Vorgaben für die Aktionssammlung hin. Die nächste Aktion am Samstag, 21. Januar, soll besser laufen.

Die nächste gebührenfreie Sperrmüllsammlung findet für die Anwohner*innen im Gebiet Westfalenhalle statt.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): EDG
Nach der gebührenfreien Sperrmüllsammlung am 14. Januar zieht die EDG Bilanz: Neben rund 128 Tonnen Sperrmüll wurden in den Stadtteilen City und Dorstfelder Brücke rund neun Tonnen anderer Abfälle abgeholt, das entspricht ungefähr der Menge, die auch im Stadtbezirk Dorstfeld angefallen ist. Erschwert wurde die Aktion durch sehr enge und häufig zugeparkte Straßen, besonders im Klinik- und Unionviertel
Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, gehörten erneut Renovierungsabfälle und Hausmüll, Verpackungen und Elektrogeräte sowie Schadstoffe. Der Ermittlungsdienst Abfall führte zahlreiche Beratungsgespräche, in deren Folge die angesprochenen Personen, Abfälle, die kein Sperrmüll waren, auch wieder wegräumten.
Die nächste Aktion findet am 21. Januar 2023 im Stadtteil Westfalenhalle statt, zu dem z. B. das Kreuzviertel und der Althoffblock gehören. Daher bittet die EDG alle Anwohner*innen sehr eindringlich, die Vorgaben für die Sperrmüllsammlung einzuhalten.
Denn:
• Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.
• Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.
Wie wird kontrolliert?
Die EDG wird die Vor-Ort-Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. Ziel ist es, u. a. festzustellen, welche Gegenstände, die nicht zur Kategorie Sperrmüll gehören, bereitstehen und wo schon frühzeitig herausgestellt wurde. Bei der letzten Sammlungen fanden die Mitarbeitenden des Ermittlungsdienstes Abfall zahlreiche Hinweise auf die Verursacher*innen von nicht korrekten Ablagerungen, die nach Ansprache die Möglichkeit nutzten und ihre Abfälle wieder wegräumten.
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
• am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen
• ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z. B. auf dem Gehweg
• für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen
• ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen
• gesondert von anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechslungsgefahr)
Was wird nicht mitgenommen?
- Abfälle und Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören, werden am Aktionstag grundsätzlich nicht mitgenommen
- Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt
- Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden
Mehr dazu
Wenn Sie Fragen rund um die kostenlose Sperrmüllsammlung haben, kontaktieren Sie den Kundenservice der EDG - entweder persönlich vor Ort oder telefonisch. Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr.
Dieser Beitrag befasst sich mit Angelegenheiten einer Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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