Grünflächenamt
13.000 Narzissen verschönern den Eingangsbereich des Fredenbaumparks
Auch in diesem Jahr wird der Gärtnerische Ausbildungsbetrieb des Grünflächenamtes gemeinsam mit dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. weitere Blumenzwiebeln pflanzen. Möglich macht dies der Verein durch eine erneute Blumenspende.

Die 13.000 Zwiebeln müssen zum Glück nicht einzeln in die Erde gesetzt werden. Sie werden zusammen eingepflanzt und sollen möglichst wild und natürlich aussehen.
Sie warten auf ihren großen Auftritt im Frühjahr: die 13.000 Narzissen-Zwiebeln, die eine Gruppe Auszubildender des Grünflächenamts der Stadt Dortmund in den vergangenen Tagen in die Erde des Fredenbaumparks gesetzt hat. Zusammen mit den Tausenden Frühblühern, die schon vor längerer Zeit gepflanzt wurden, werden die Narzissen in einigen Wochen mit ihrer strahlend gelben Farbe die Parkbesucher*innen erfreuen.
Spenden von Freundeskreis Fredenbaumpark e.V. machen es möglich

Erst durch die Blumenspenden des Freundeskreises Fredenbaum e.V. war die Bepflanzung möglich.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Laura Koscholke
"Wir danken dem Freundeskreis Fredenbaumpark e.V., der mit einer Blumenspende diese Aktion ermöglicht hat", sagt Heiko Just, Leiter des Grünflächenamts. "Mit den Narzissen, die im Bereich des Eingangs an der Schützenstraße gepflanzt wurden, erweitern wir die bereits vorhandenen Geophyten um eine neue Sorte. Unser Ausbildungsbetrieb hat sich für eine Narzisse der Sorte ‚California‘ entschieden", so Just weiter.
Die Attraktivität des Parks steigt
Diese ist erfreulicherweise bereits die vierte Blumenspende des Freundeskreises Fredenbaum e.V. Und auch für das kommende Jahr stellt der Freundeskreis eine weitere Spende in Aussicht, sodass insgesamt bis zu 50.000 neue Pflanzen das Gesicht des Parks langfristig bunter machen werden. Dadurch soll die Attraktivität des Fredenbaums weiter gesteigert sowie die Artenvielfalt vor Ort nachhaltig gefördert werden.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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