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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Sicherheit

Gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt und Polizei – Kiosk dient als Drogenverkaufsstelle

Nachricht vom 23.01.2023

Bei einer Gewerbe-Kontrolle gerät ein Kiosk in der Dortmunder Nordstadt in den Fokus der Ordnungsamt-Kräfte. In einem Karton fanden sie mehrere verschreibungspflichtige Medikamente,eine erhebliche Summe Bargeld und eine Schusswaffe. Daraufhin rief das Ordnungsamt die Polizei hinzu.

Am 20. Januar haben Kräfte des Ordnungsamtes Gewerbekontrollen in der nördlichen Innenstadt durchgeführt. Hierbei wurde ein Kiosk an der Baumstraße kontrolliert. Bei der Routine-Kontrolle stellten die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes verschreibungspflichtige Medikamente in einem Whisky-Karton fest. Außerdem verbargen sich eine erhebliche Summe an Bargeld und eine Schusswaffe in einem Stromkasten hinter dem Verkaufstresen. Daraufhin riefen die Einsatzkräfte die Polizei hinzu.

Polizei wurde hinzugezogen

Vor Ort konnten die beteiligten Kräfte einen 35-jährigen Dortmunder antreffen. Dieser gab sich als Sohn des Inhabers zu erkennen. Er schlich sich während der Kontrollmaßnahme zu den Sanitärräumen und versuchte etwas in die Toilette zu werfen. Dumm nur, dass die Polizisten ihm gefolgt waren und das Betäubungsmittel wieder aus der Toilette fischten. Der Verdacht, dass der 35-Jährige illegal sein Geld verdient, erhärtete sich. Er wurde festgenommen.

Im Anschluss an seine Festnahme erwirkten die Einsatzkräfte einen Durchsuchungsbeschluss für drei Garagen und eine Wohnung in der Zimmerstraße in Dortmund. Dort fanden sie diverse Betäubungsmittel, Bargeld, gestohlene Fahrräder und einen 22-jährigen Dortmunder, der augenscheinlich der Komplizen des 35-Jährigen ist. Auch diesen nahmen die Beamten fest.

Insgesamt erhärtete sich der Verdacht, dass in dem Kiosk mit Drogen und Hehlerware gehandelt wird. Die beiden Tatverdächtigen sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft. Es wurden mehrere Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.