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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

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EDG holt mehr als 120 Tonnen Sperrmüll im Stadtteil Westfalenhalle ab - nächste Aktion in Aplerbeck

Nachricht vom 25.01.2023

Nach der gebührenfreien Sperrmüllsammlung am 21. Januar im Stadtteil Westfalenhalle kann die EDG eine kurze Bilanz ziehen. Obwohl dort weniger Menschen als anderswo in Dortmund wohnen, war die Abfallmenge vergleichbar. Nun geht es im Süden weiter.

Neben rund 127 Tonnen Sperrmüll wurden knapp acht Tonnen andere Abfälle im Stadtteil Westfalenhalle abgeholt, das entspricht ungefähr den Mengen der letzten Sammlung in den Stadtteilen City und Dorstfelder Brücke - und das obwohl im Sammelgebiet Westfalenhalle ca. 7.000 Personen weniger wohnen.

Deutlich erschwert wurde die Sammlung durch die Parksituation etwa im Kreuzviertel. Zum Teil mussten die Sperrmüllgegenstände Strecken von bis zu 80 Meter getragen werden. Nur so konnten der Transport zwischen Fahrzeugen und deren Beschädigung vermieden werden.

Trotz Hinweis wieder Renovierungsabfälle und Co. dabei

Zu den Abfällen, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, gehörten erneut Renovierungsabfälle und Hausmüll, Verpackungen und Elektrogeräte sowie Schadstoffe. Positiv hervorzuheben ist, dass viele der angesprochenen Personen Abfälle wieder wegräumten, die kein Sperrmüll sind.

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

Am Abfuhrtag sollte der Sperrmüll bis spätestens 7:00 Uhr bereitstehen, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.

Das Abstellen muss ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen erfolgen, z. B. auf dem Gehweg. Er muss für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen sein. Wichtig: Stellen Sie den Sperrmüll gesondert von anderen Gegenständen ab, die nicht dazugehören.

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Sperrmüll auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) wird aus Haftungsgründen nicht abgeholt.

Die EDG bittet eindringlich darum, das Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln zu unterlassen. So wird der Abtransport nur unnötig erschwert.

Was gilt als Sperrmüll - und was nicht

Zum Sperrmüll zählt, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, aber keine Kisten und keine Säcke! Alles, was im Haushalt fest verbaut ist, ist kein Sperrmüll. Beispiel: Das Waschbecken ist kein Sperrmüll. Der Badezimmer-Spiegel ist Sperrmüll.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke, Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Dieser Beitrag befasst sich mit Angelegenheiten einer Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.