Erinnerung
Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
Die Vereinten Nationen haben den 27. Januar offiziell zum Holocaust-Gedenktag ausgerufen. Bereits seit 1996 ist dieser Tag als gesetzlich verankerter Gedenktag durch den Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt. Er sagte damals: "Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen".

Kranzniederlegung am Wasserturm zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Rüdiger Beck
Der Dortmunder Südbahnhof war der zentrale Deportationsbahnhof für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg. Von hier aus wurden in den Jahren 1942 bis 1945 jüdische Dortmunder*innen, Roma*ze und Rom*nja in Konzentrationslager wie Theresienstadt, Ausschwitz und Riga deportiert. Die wenigsten überlebten.
Im Stadtbezirk Innenstadt-Ost wird dieser Tag daher zum Anlass genommen, innezuhalten. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost haben an der Gedenktafel am "Wasserturm" (Heiliger Weg / Ecke Zufahrt Südbahnhof) zum Gedenken wie zur mahnenden Erinnerung einen Kranz niedergelegt.
Auch in diesem Jahr haben Schüler*innen des benachbarten Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und des Stadtgymnasiums Dortmund die Veranstaltung aktiv mitgestaltet.
Dieser Beitrag befasst sich mit zentralen Angelegenheiten des Stadtmarketing der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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