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Vergabe und Beschaffung

Neue Klausel schützt die Werte der Stadt Dortmund bei Verträgen mit externen Unternehmen

Nachricht vom 01.02.2023

Dortmund steht für Vielfalt und Toleranz, für die Einhaltung humaner und demokratischer Werte, für ein friedliches Miteinander und für Zusammenhalt. Diese Werte sollten bei städtischen Aufträgen auch von externen Dritten beachtet werden. Aus diesem Grund hat die Stadtspitze die Aufnahme von Regularien zur "Leistungserbringung unter Rücksichtnahme auf die Wertevorstellungen der Stadt Dortmund" in die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Beschaffungsordnung beschlossen.

Hände liegen übereinander

Dortmund steht für Vielfalt und Toleranz. Diese Werte sollen auch Auftragnehmer*innen repräsentieren.
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Dortmund ist eine lebendige, weltoffene und internationale Stadt mit vielen Stärken. Als Stadt der Nachbarn steht Dortmund für Vielfalt und Toleranz, für die Einhaltung humaner und demokratischer Werte, für ein friedliches Miteinander und für Zusammenhalt.

Diese Werte werden nicht nur von den Beschäftigten der Stadt Dortmund gelebt, sondern sollten bei städtischen Aufträgen auch von externen Dritten, die für die Stadt tätig sind und diese entsprechend repräsentieren, beachtet werden. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am Dienstag, 31. Januar, die Aufnahme von Regularien zur "Leistungserbringung unter Rücksichtnahme auf die Wertevorstellungen der Stadt Dortmund" in die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Beschaffungsordnung beschlossen.

Keine Widersprüche zu Werten der Stadt bei Werbung und Co.

Eine klare Distanzierung von beleidigender, anstößiger, provozierender, extremistischer oder diskriminierender Propaganda durch Auftragnehmer*innen bei städtischen Aufträgen soll also erfolgen, indem die geltenden Wertevorstellungen zukünftig bei der Vergabe von Aufträgen durch vertragliche Maßnahmen abgesichert werden. Insbesondere das Auftreten bzw. Erscheinungsbild von Auftragnehmer*innen, sowie ihrer Nachunternehmer*innen, aber auch indirekte Meinungsäußerungen/Botschaften, wie z.B. durch Werbung bzw. Plakatierungen auf Fahrzeugen, der Kleidung, Arbeitsgeräten etc., dürfen, während sie für die Stadt Dortmund tätig sind, diesen Werten nicht zuwiderlaufen. Die neue Klausel setzt ein klares Zeichen und bietet eine Grundlage, um in den betroffenen Einzelfällen das Gespräch mit den Auftragnehmern zu suchen um strittige Verhaltensweisen abzustellen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.