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Stadtentwicklung

Gestaltungsbeirat blickt zurück auf erfolgreiche Arbeit im Jahr 2022 - Verabschiedung von Ludger Wilde

Nachricht vom 06.02.2023

Die Planungs- und Baukultur in der Stadt Dortmund wird von vielen Akteur*innen engagiert unterstützt und weiterentwickelt. Wesentliches Element der Diskussions- und Entscheidungsprozesse ist der seit Dezember 2001 eingerichtete Gestaltungsbeirat, der seit nunmehr 21 Jahren sehr erfolgreich Bauherrschaft, Architekturbüros und Planende bei ihren Konzepten und Projekte berät.

Mit der ersten Gestaltungsbeiratssitzung dieses Jahres verabschiedete das Gremium den geschäftsführenden Dezernenten Ludger Wilde

Mit der ersten Gestaltungsbeiratssitzung dieses Jahres verabschiedete das Gremium den geschäftsführenden Dezernenten Ludger Wilde.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Katharina Kavermann

Die erste Sitzung in 2022 fand am 27. Januar statt. In sechs Sitzungen, zwei digitale und vier in Präsenz, wurden insgesamt 36 Projekte beraten, sechs davon mehrfach. In einer zusätzlichen digitalen Sondersitzung wurden fünf städtische Projekte beraten.

Themenfelder im Jahr 2022 waren:

  • Innenstadtprojekte
  • Infrastruktureinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Wohnbebauung: Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohngruppen in Kombination mit einer Kindertagesstätte, Wohn- und Pflegezentrum
  • Büro- und Geschäftsbauten

Erfolgreiches Qualifizierungsverfahren auf Empfehlung des Gestaltungsbeirats umgesetzt

Der Gestaltungsbeirat empfahl beispielsweise bei einem Innenstadtprojekt die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens, welches eine besonders intensive Auseinandersetzung mit einer Bauaufgabe ermöglicht. Der fachliche Leistungsvergleich bietet die Chance vor Vergabe eines konkreten Auftrags, verschiedene Entwurfskonzepte hinsichtlich ihrer Gestaltung, ihrer städtebaulichen Dimensionen sowie ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Mehrere Wettbewerbsverfahren wurden so unter Beteiligung von Mitgliedern des Gestaltungsbeirates erfolgreich durchgeführt.

Im Medientermin berichteten der Vorsitzende Prof. Christian Schlüter und die anderen Mitglieder über die konkrete Arbeit des Gestaltungsbeirates. Anhand einzelner Beispiele gaben sie eine Übersicht über die Projekte in der Bandbreite von Einzelprojekten bis hin zu Quartiersplanungen.

Architekt Prof. Dr. Eckhard Gerber und Benjamin Sieber berichteten von der Beratung zum Projekt "Eastgate" an der Hamburger Straße, das gemeinsam mit der Tecklenburg GmbH Düsseldorf und Straelen entwickelt wird.

Architekt Prof. Dr. Eckhard Gerber und Joscha Flieger von der Tecklenburg GmbH Düsseldorf und Straelen zeigen ihren Entwurf für das Projekt "East Gate" an der Hamburger Straße

Architekt Prof. Dr. Eckhard Gerber (rechts) und Benjamin Sieber (links) berichteten von der Beratung zum Projekt "East Gate" an der Hamburger Straße, das gemeinsam mit der Tecklenburg GmbH Düsseldorf und Straelen entwickelt wird.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Katharina Kavermann

Weitere zu beratende Bauprojekte wurden vorgestellt

Auch weitere Projekte, die zur Beratung im Beirat gewesen sind, wurden vorgestellt: der Neubau der Universitätsbibliothek Dortmund zum Beispiel, das neue Wohnquartier an der Max-Eyth-Straße, zwei geplante Bürogebäuden am Kreisel an der Hohenbuschei-Allee sowie der angedachte Umbau eines Geschäftshauses in der Innenstadt gegenüber der Reinoldikirche.

Gremium verabschiedete den geschäftsführenden Dezernenten Ludger Wilde

Mit der ersten Gestaltungsbeiratssitzung dieses Jahres verabschiedete das Gremium den geschäftsführenden Dezernenten Ludger Wilde. Seit 2015 und in nahezu 50 Sitzungen lag die Verantwortung des Beirats bei Wilde; bereits zuvor hatte er in seiner Funktion als Amtsleiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vielen Sitzungen beigewohnt. Für diese tatkräftige Unterstützung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedankten sich alle Mitglieder des Beirates sehr herzlich bei Ludger Wilde.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.