Rückblick und Ausblick
Neues Jahresarbeitsprogramm des Tiefbauamts umfasst mehr als 600 Projekte
Mit seinem Jahresarbeitsprogramm informiert das Tiefbauamt die Verwaltungsspitze am Dienstag, 7. Februar, über den Fortschritt seiner Bauprojekte im Jahr 2022. Gleichzeitig stellt das Tiefbauamt seine Ziele für das aktuelle und die nächsten zwei Jahre vor. Im Fokus steht dabei insbesondere die weitere Entwicklung der Infrastrukturprojekte im Jahr 2023.
Das Arbeitsprogramm bildet einen großen Teil des Aufgabenspektrums des Tiefbauamtes ab. Daneben ist das Tiefbauamt auch für die Realisierung von Projekten anderer mit der Entwicklung der o.g. Infrastruktur betreuten Fachbereiche zuständig. "Das Tiefbauamt steuert seine Tätigkeiten über das Arbeitsprogramm. Dieses enthält 605 Einzelprojekte und dient dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes", erläutert Baudezernent Arnulf Rybicki.
Das Arbeitsprogramm soll dabei insbesondere
- einen Überblick geben über alle investiven Projekte, die das Tiefbauamt betreut
- ein Informations- und Steuerungsinstrument für Politik und Verwaltung mit einer auf objektiven Kriterien beruhenden Priorisierung sein
- sowie zur Verbesserung der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung von investiven Haushaltsmitteln für städtische Tiefbauprojekte und deren Prognose beitragen.
Zum Stichtag 13. Januar 2023 umfasst das Arbeitsprogramm für 2023 insgesamt 605 Projekte in unterschiedlichen Bearbeitungsständen, die vom Tiefbauamt entsprechend der Projektart gesondert aufbereitet und priorisiert worden sind.
Folgende Projektarten sind abgebildet:
- Straße komplex: 146 Straßenbauprojekte die Ausbau, Neuordnung, Neubau betreffen und/oder mehrere Gewerke (z.B. Straße, Lichtsignalanlage, Beleuchtung, Fahrradstraßen) umfassen.
- Straße: 52 Projekte aus dem Bereich der Straßengrunderneuerungsmaßnahmen (Deckenerneuerung, inkl. Maßnahmen des Kommunalen Investionsförderungsgesetz- KInvFG), Querungshilfen, Erneuerung von Teilanlagen (z.B. nur Gehweg)
- Bushaltestellen: 104 Projekte aus dem Bushaltestellenprogramm auf Basis der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes, das einen sukzessiven barrierefreien Umbau aller vorhandenen Bushaltestellen in Dortmund fordert.
- Stadtbahnbau: 26 Projekte im Bereich Stadtbahnausbau und -erneuerung (auch barrierefreier Umbau der Haltestellen mitsamt einer Nachrüstung der Aufzüge).
- Beleuchtung: 32 Beleuchtungsmaßnahmen, die nicht in Verbindung mit Straßenbaumaßnahmen realisiert werden.
- Brücke: 27 Projekte aus dem Bereich des Brückenneubaus und der Erneuerung.
- Lichtsignalanlagen: Erneuerung bzw. Neubau von 79 Lichtsignalanlagen, die nicht in Verbindung mit einer Straßenbaumaßnahme realisiert werden, sowie Radverkehrsbeschleunigungsmaßnahmen an Lichtsignalanlagen.
- BV-Maßnahmen: 15 Projekte, die aus Mitteln der Bezirksvertretungen finanziert werden (Beleuchtung, Bushaltestellen und Straßen über 40.000 Euro).
- Radverkehrsprojekte: 56 Projekte, die dem Ausbau oder der Ertüchtigung des Radverkehrsnetzes dienen (z. B. RS1, Fahrradwall, u. ä.).
- Besonderheiten: 40 investive Projekte, die nicht den o.g. Projektarten zugeordnet werden können (z.B. Parkleitsystem, P&R-Anlagen, RS1, u. ä.).
- Unterhaltungsmaßnahmen konsumtiv: 28 große Straßen- und Brückenunterhaltungsmaßnahmen, die aus Sicht der Stadt Dortmund keine Neuinvestition bedeuten.
"Das ist ein sehr umfangreiches Programm, das weit über das Jahr 2023 hinausreicht", fasst Rybicki zusammen.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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