Friedensplatz altes Stadthaus

Nachrichtenportal

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Service für Bürger*innen

Satzung für Bürgerentscheide soll moderner werden und Kosten sparen

Nachricht vom 07.02.2023

Moderner und kostengünstiger - das soll die schon 15 Jahre alte Satzung "über die Durchführung von Bürgerentscheiden" werden. Das Ziel des Verwaltungsvorstands der Stadt Dortmund ist damit, einen Schritt weiter in Richtung papierlose Verwaltung zu gehen.

Mit der Änderung der Satzung wird die Satzung an die aktuelle kommunalwahlrechtliche Rechtslage angepasst. "Wir passen sie auch der modernen Kommunikation an", sagte Oberbürgermeister Thomas Westphal. Das bedeutet vor allem, dass eine Angleichung mit den aktuellen kommunalwahlrechtlichen Fristen möglich ist und der Abstimmungstag situationsorientierter bestimmt werden kann.

Papier und Druckkosten sparen

In der neuen Fassung der Satzung ist ein automatischer Versand der vollständigen Abstimmungsinformation an alle stimmberechtigten Personen nicht mehr vorgesehen. Neben der Veröffentlichung der Abstimmungsinformation auf den Internetseiten der Stadt Dortmund sowie der Auslage an öffentlichen Stellen, wird stimmberechtigten Personen auf Anforderung kostenfrei eine ausgedruckte Version zugesandt.

So werden erhebliche Druck- und Portokosten eingespart und gleichzeitig der Papierverbrauch deutlich gesenkt. "Der Druck des Beschlussbuches machte alleine vier Tonnen an Papier aus, die Versendung kostet etwa 400.000 bis 500.000 Euro Porto-Gebühren", erklärte Rechtsdezernent Norbert Dahmen.

Um die Satzung zum Thema Durchführung der Bürgerentscheide nun entsprechend zu modernisieren, hat der Verwaltungsvorstand die Vorlage an die politischen Gremien weitergeleitet, die darüber final entscheiden werden.

Grundsätzliches zum Bürgerentscheid

Mit den sogenannten Bürgerbegehren hat der Gesetzgeber Bürger*innen das Recht eingeräumt, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Der Beschluss der Bürgerschaft tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates bzw. der Bezirksvertretung, denn ein Bürgerentscheid hat dieselbe Wirkung wie der Beschluss des eigentlich zuständigen Gremiums.

Die Stadt Dortmund ist ihren Bürger*innen bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich, etwa, wenn es darum geht, die formellen Voraussetzungen zu Beginn des Verfahrens einzuhalten. Dabei werden auch bestehende Rechts- und Beschlusslagen erläutert. Eine umfassende Rechtsberatung oder die Erteilung von Ratschlägen ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht möglich.

Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kann ein Bürgerbegehren nur von Bürger*innen der jeweiligen Gemeinde durchgeführt werden. Das bedeutet: Alle Personen, die auch für die Kommunalwahlen in Dortmund wahlberechtigt sind, können in Dortmund ein Bürgerbegehren durchführen. Für die Kommunalwahlen wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Dortmund haben.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.