Entsorgung
Nächste kostenlose Sperrmüllsammlung der EDG findet am 11. Februar in Sölde, Sölderholz und Lichtendorf statt
Am Samstag, 11. Februar, geht es weiter mit der gebührenfreien Entsorgung von Sperrmüll - dieses Mal in den Stadtteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf. Die EDG zieht außerdem eine kurze Bilanz der Sperrmüllaktion in Berghofen und Schüren am 4. Februar.
Bei der letzten Sammlung wurden insgesamt 276 Tonnen Sperrmüll abgeholt. Das sind 26 Tonnen mehr als bei der Sammlung vom 28. Januar im Stadtteil Aplerbeck bei vergleichbarer Einwohnerzahl. Die Sammlung konnte am Samstag nach dem Erreichen der zugelassenen Arbeitszeit von zehn Stunden nicht vollständig abgeschlossen werden. An drei Straßenabschnitten erfolgte die Abfuhr am Montag, den 6. Februar.
An 17 Ablagerungsstellen wurden erneut in geringer Menge Abfälle vorgefunden, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, wie Elektrogeräte, Hausmüll und Renovierungsabfälle, Verpackungen sowie Schadstoffe und Reifen. In neun Fällen wurden Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken ablegt. In vier Fällen fielen dem Ermittlungsdienst Abfall (EDA) am Freitag Personen aus anderen Stadtteilen auf, die versuchten, größere Mengen Sperrmüll in Schüren bzw. Berghofen zu entsorgen In diesen Fällen gilt das Abladen als unerlaubte Abfallablagerung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
EDG kündigt bereits nächste Sperrmüll-Aktion an
Die nächste Aktion findet am 11. Februar in den Stadtteilen Sölde, Sölderholz und Lichtendorf statt. Der digitale Abfallkalender zeigt nach Eingabe der eigenen Adresse an, ob die Straße bei der Sperrmüllsammlung berücksichtigt wird.

Die EDG wird die Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. So kann falsch abgestellter Müll bereits vor Ort von den Verantwortlichen weggeräumt werden und eine Bußgeldstrafe wird vermieden.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): EDG
Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?
Am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg. platziert werden, sodass er für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen. ist. Dazu gehört, dass er ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden platziert wird, wenn nötig, gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr).
Achtung:
Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.
Die EDG bittet eindringlich darum, dass Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.Ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren.
Was wird mitgenommen?
- Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke ohne E-Geräte
- Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
- Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, Wäschekorb, Kinderspielzeug, Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
- nicht elektrische Gartengeräte, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
- Aquarium ohne Technik
- leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
- Lampenschirm ohne Technik
- Teppich (gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
- Wandbild, Kunstdruck, Ölgemälde, Leinwand
Was wird nicht mitgenommen?
- Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
- Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
- Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
- Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
- Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
- Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
- Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
- Müllsäcke
- Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
- Pappe, Kartonagen, Papier
- Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen
Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?
Die Mitarbeiter:innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon 0231/9111-11 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund
- Montags - Donnerstags: 7:00 - 17:00 Uhr
- Freitags: 7:00 -16:00 Uhr
Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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