Bildung
Medienausstattung an den Schulen - Dortmund liegt weiter ganz vorne
Die digitale Ausstattung der Dortmunder Schulen ist im vergangenen Jahr nochmals erheblich gewachsen: Mit über 30.000 zusätzlichen mobilen Geräten werden die Schüler*innen aktiv auf ihrem Weg in digital gestützte Lernwelten begleitet.
"Damit nimmt Dortmund auch weiterhin einen Spitzenplatz unter den nordrhein-westfälischen Kommunen ein", sagt Schuldezernentin Monika Nienaber-Willaredt. Denn: "Die digitale Ausstattung der Dortmunder Schulen ist tatsächlich noch einmal erheblich angewachsen", so die Schuldezernentin. Die Verwaltungsspitze befasste sich am Dienstag, 21. Februar, mit dem Bericht zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans und des DigitalPakts im Jahr 2022 und beschloss die Weiterleitung zur Kenntnisnahme an die politischen Gremien.
Das Jahr 2022 war geprägt von der Auslieferung der Geräte, die im Zuge der Digitalen Ausstattungsoffensive in Dortmund ankamen ("Zweites Ausstattungsprogramm") sowie von der weiteren Umsetzung des DigitalPakts – im Juli 2022 endete der Antragszeitraum dafür. Alle für Dortmund verfügbaren Mittel des DigitalPakts in Höhe von 36 Mio. Euro wurden beantragt und auch von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligt.
Mehr flächendeckendes WLAN an Dortmunder Schulen
Auch die WLAN-Verfügbarkeit hat sich nochmals deutlich verbessert. "So besuchten Ende 2022 über 93 Prozent der 81.000 Schüler*innen in Dortmund eine Schule mit einem flächendeckenden WLAN", betont Nienaber-Willaredt. Parallel wurden weitere Schulen mit Glasfaser erschlossen. So besuchten zum Ende des Jahres 2022 circa 71 Prozent der Schüler*innen eine Schule mit einem Glasfaser- oder vergleichbaren Anschluss.
Zudem wurden weitere fast 1.300 Klassen- und Fachräume mit modernster Präsentationstechnologie ausgestattet, so dass nun fast 4.000 Räume professionell ausgestattet sind.
Darüber hinaus steht allen Schulen in Dortmund eine Online-Lernpattform mit Videokonferenzfunktion und vielfältigen kollaborativen Funktionen zur Verfügung.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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