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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Umfrage

Schulnote "Gut" für die Arbeitgeberin Stadt Dortmund und fürs Arbeitsklima bei Beschäftigten-Umfrage

Nachricht vom 21.02.2023

Im vergangenen Jahr wurden die Mitarbeiter*innen der Stadt Dortmund zur Zufriedenheit mit ihrer Arbeitgeberin befragt. Die Ergebnisse wurden nach der Sitzung der Verwaltungsspitze am 21. Februar vorgestellt.

Rund 4.600 Beschäftigte der Dortmunder Stadtverwaltung haben sich im vergangenen Jahr an der Beschäftigtenbefragung beteiligt – das entspricht einer Beteiligungsquote von 37 Prozent. Die große Mehrheit der Befragten ist – wie bereits in der Vorgängerbefragung 2018 – mit ihrer Arbeit bei der Stadt Dortmund insgesamt zufrieden.

Schulnote "Gut"

Die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin erhält von den Befragten die Durchschnittsnote 2,4. "Dieses Ergebnis zeigt, dass die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin attraktiv ist. Für den weiteren Ausbau unseres Employer Brandings werden wir noch näher in die Ergebnisse schauen, um Infos zu erhalten, wie wir die Attraktivität weiter steigern können", so Personal- und Organisationsdezernent Christian Uhr. Auch das Arbeitsklima im direkten Umfeld wird von den Befragten gut bewertet und erhält die Durchschnittsnote 2,3.

Die Ergebnisse weisen auch darauf hin, an welchen Punkten weiter gearbeitet werden muss – z.B. an den Vertretungsregelungen. "Wir werden alle Beschäftigten über die Gesamtergebnisse informieren", kündigt Christian Uhr an. Bereits fertiggestellt ist ein Flyer, der die wichtigsten Befragungsergebnisse enthält. Zudem werden die Gesamtergebnisse allen Beschäftigten über eine interne Datenbank zur Verfügung gestellt. Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse für die einzelnen Fachbereiche ausgewertet, diskutiert und mit Blick auf weitere Verbesserungen umgesetzt.

Zum Thema

Weitere Informationen zum Thema Arbeitgeberin Stadt Dortmund finden Sie auf folgenden unten angehangenen Seiten. Außerdem können Sie einen Blick in die Ergebnisse der Befragung werfen.

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.