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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Entsorgung

Kostenlose Sperrmüllentsorgung in Stadtteilen geht weiter - Hombruch im Fokus

Nachricht vom 27.02.2023

Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung der Entsorgung Dortmund GmbH wird fortgesetzt. Für März und April stehen die Termine in den Stadtteilen bereits fest. Bürger*innen können den digitalen Abfallkalender zur Hilfe nehmen und dort nachschauen, wann sie an der Reihe sind.

Nach den gebührenfreien Sperrmüllsammlungen in den Stadtteilen der Stadtbezirke Innenstadt West, Aplerbeck und Hörde im Januar und Februar wird die Aktion am Samstag, 4. März, in weiteren Stadtteilen Hördes und in den Stadtteilen von Hombruch fortgesetzt.

Die Sperrmüllsammlung erfolgt abhängig von der Anzahl der Bewohner*innen und der Größe des Stadtbezirks jeweils in einzelnen Stadtteilen. Änderungen sind möglich und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Wegen der Leerungsverschiebungen anlässlich der Feiertage Karfreitag und Ostern wird die Sammlung in Hombruch im März nach einer Unterbrechung im April fortgesetzt.

Termine je nach Stadtteil:

  • 4. März 2023: Hörde
  • 11. März 2023: Wellinghofen; Wichlinghofen
  • 18. März 2023: Menglinghausen; Persebeck; Kruckel; Schnee
  • 25. März 2023: Barop; Eichlinghofen
  • 22. April 2023: Bittermark; Kirchhörde; Löttgringhausen
  • 29. April 2023: Hombruch

Zum Thema

Die Termine für die nächsten anstehenden Stadtbezirke sind vier Wochen vor der Sammlung im digitalen Abfallkalender für jede einzelne Straße im anstehenden Stadtteil ausgewiesen. Einfach die eigene Adresse eingeben und schon zeigt der Kalender nicht nur die nächsten Leerungstermine der Abfallbehälter, sondern auch den Termin für die gebührenfreie Sperrmüllsammlung an.

Sperrmüll Abholung Winter

Wer Sperrmüll abholen lassen möchte, muss sich jedoch an bestimmte Regeln halten.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): EDG

Was wird mitgenommen?

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke ohne E-Geräte
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, Wäschekorb, Kinderspielzeug, Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
  • nicht elektrische Gartengeräte, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm ohne Technik
  • Teppich (gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild, Kunstdruck, Ölgemälde, Leinwand

Was wird nicht mitgenommen

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.