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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Entsorgung

Laufende Sperrmüllaktion der EDG kommt am 4. März nach Hörde

Nachricht vom 03.03.2023

Am Samstag, 4. März, macht die EDG Halt im Stadtteil Hörde. Dort wird die wöchentliche kostenfreie Sperrmüllentsorgung fortgeführt. Die Aktion am vorangegangenen Wochenende in Holzen und Syburg lief problemlos und brachte 115 Tonnen Sperrmüll ein.

Die gebührenfreie Sperrmüllsammlung am 25. Februar in den Stadtteilen Holzen und Syburg wurde am Aktionstag mit einer Sammelmenge von rund 115 Tonnen, davon und 19 Tonnen Holz, problemlos abgeschlossen. Abfälle, die nicht zur Kategorie Sperrmüll zählen, wurden nur in geringer Menge am Aktionstag abgeholt.

Bei den Kontrollen durch den Ermittlungsdienst Abfall (EDA) fielen am 24. und 25. Februar erneut zahlreiche "Schrottsammler*innen" auf, die darauf aus waren, für sie werthaltige Gegenstände aus dem bereitgestellten Sperrmüll abzugreifen. Vier "Schrottsammler*innen“ müssen, nachdem Anzeigen geschrieben wurden, mit einem Bußgeld von 1.000 Eurorechnen. Eine der aufgegriffenen Personen war mit einem fahruntüchtigen Fahrzeug unterwegs, sodass sich das Bußgeld noch deutlich erhöhen kann. Der EDA wird seine intensiven Kontrollen und Beratungen an den kommenden Aktionstagen fortsetzen.

Die nächste Aktion findet am 4. März im Stadtteil Hörde statt.

Die Einwohnerzahl des Stadtteils Hörde liegt bei rund 26.300 und ist damit 2,5-mal höher als die Einwohnerzahl im letzten Sammelgebiet Holzen/Syburg. Zudem sind die Wege vom Stadtteil Hörde zu der im Westen liegenden Umlageanlage sehr weit und damit zeitintensiv. Daher rechnet die EDG damit, dass die Sammlung trotz der Aufstockung personeller und maschineller Ressourcen am Aktionstag in der zulässigen Arbeitszeit von zehn Stunden nicht abgeschlossen werden kann. Die Sammlung wird in diesen Fällen in der darauffolgenden Woche fortgesetzt.

Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, oder die Anlieferung aus anderen Stadtteilen kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Die EDG weist ausdrücklich darauf hin, den Transport aus anderen Stadtteilen zu unterlassen.

Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege zu den Gebäuden, zentrale Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.

Die EDG bittet eindringlich darum, das Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren.

Sperrmüll Abholung Winter

Die EDG wird die Beratung und Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben weiter fortsetzen. So kann falsch abgestellter Müll bereits vor Ort von den Verantwortlichen weggeräumt werden und eine Bußgeldstrafe wird vermieden.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): EDG

Wie muss der Sperrmüll bereitstehen?

Am Abfuhrtag bis spätestens 7:00 Uhr, später herausgestellter Sperrmüll wird nicht mitgenommen. Der Müll sollte ebenerdig und ausschließlich auf öffentlichen Flächen, z.B. auf dem Gehweg. platziert werden, sodass er für die EDG-Fahrzeuge ohne Probleme erreichbar, transportfähig und von Hand zu verladen. ist. Dazu gehört, dass er ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden platziert wird, wenn nötig, gesichert. Er sollte außerdem gesondert von anderen Gegenständen stehen, die nicht zum Sperrmüll gehören (Verwechselungsgefahr).

Achtung: Das Bereitstellen von Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll zählen, kann als unerlaubte Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Sperrmüll und andere Abfälle auf Privatgrundstücken (Hof, Einfahrt, Vorgarten, Zuwege, Stellplätze für Abfallbehälter, Wiesen/Spielbereiche) werden aus Haftungsgründen nicht abgeholt. Die nachträgliche Abholung von Sperrmüll und anderen Gegenständen, die nicht zum Sperrmüll gehören, von Privatgrundstücken ist kostenpflichtig und muss beauftragt werden.

Die EDG bittet eindringlich darum, dass Durchsuchen/Durchwühlen der bereitgestellten Gegenstände nach weiter nutzbaren Möbeln o.Ä. zu unterlassen, um den Abtransport der Gegenstände nicht unnötig zu erschweren.

Was wird mitgenommen?

  • Möbel jeglicher Art, z. B. Schränke, Küchenschränke ohne E-Geräte
  • Stühle, Tische, Polstermöbel, Sessel, Matratzen, Bettgestelle, Lattenroste, Spiegel
  • Gegenstände aus Metall bzw. Kunststoff, z. B. Wäscheständer, Wäschekorb, Kinderspielzeug, Liegestuhl, Kleintierkäfig, Kinderwagen, Fahrrad, Schubkarre
  • nicht elektrische Gartengeräte, Bügelbrett, Terrassenstrahler ohne Gasflasche, Gardinenstange, Innenrollo, Blumenkasten
  • Aquarium ohne Technik
  • leere Kiste/Koffer, Sandkasten, Schlitten, Leiter, Skier, Tischtennisplatte, Zelt (verpackt)
  • Lampenschirm ohne Technik
  • Teppich (gerollt/gebündelt), Linoleumboden, Laminat (gebündelt)
  • Wandbild, Kunstdruck, Ölgemälde, Leinwand

Was wird nicht mitgenommen?

  • Gartenhäuser, Gartenzäune, Bauholz
  • Bauabfälle, wie z. B. Badewanne, Waschbecken, Keramik, Mauersteine, Fenster, Türen, Heizkörper
  • Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapeten, Fliesen
  • Gefährliche Abfälle, wie z. B. Lösungsmittel, Farben, Lacke, Batterien, Teerpappe
  • Leuchtstoffröhren-/Neonröhren, Gasflaschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte, wie z. B. Kühlschrank, Mikrowelle, Staubsauger, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren
  • Autoteile, Felgen, Autoreifen, Feuerlöscher
  • Müllsäcke
  • Alttextilien, Bettwäsche, Schuhe, Handtücher, Vorhänge, Gardinen
  • Pappe, Kartonagen, Papier
  • Grün-, Strauch- und Baumschnitt, große Pflanzen

Wer hilft bei Fragen zur kostenlosen Sperrmüllsammlung?

Die Mitarbeiter*innen des EDG-Kundenservice beraten gerne am Telefon 0231 9111 11 oder persönlich im Kundencenter Dechenstraße 13, 44147 Dortmund

  • Montag bis Donnerstag: 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr

Eine persönliche Beratung ist auch am EDG-Infomobil möglich

Dieser Beitrag befasst sich mit Angelegenheiten einer Beteiligungsgesellschaft der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.