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Finanzen und Lokalpolitik

Stadt kann weiter in Infrastruktur und Bildung investieren - Haushalt 2023 freigegeben

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes beendet. Der Haushalt war erneut nicht genehmigungspflichtig, sondern nur anzeigepflichtig. Der Haushalt kann nun öffentlich bekannt gemacht werden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Es sind keine Nebenbestimmungen gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erfüllen. "Über diese wichtige Nachricht aus Arnsberg freuen wir uns sehr", so Oberbürgermeister Thomas Westphal mit Blick auf das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung, das am Dienstag, 28. März, bei ihm eingegangen ist.

Mehr Geld für Infrastruktur und Bildung geplant

"Dieses Schreiben ist die Grundlage, dass wir die Entwicklung der Stadt weiter vorantreiben können. Wir können umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur tätigen und vor allem versetzt es uns in die Lage, den Ausbau der Bildungseinrichtungen, der Schulen und Kitas, mit Millionenbeträgen anzugehen."

In dem Schreiben des Regierungspräsidiums heißt es unter anderem an die Stadtverwaltung: "Eine Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage im Umfang von mehr als fünf Prozent ihres Bestandes ist derzeit für 2025 und 2026 nicht absehbar. Insoweit setzt sich mit Blick auf den Haushaltsstatus die gute Entwicklung der Vorjahre erfreulicherweise fort."

Oberbürgermeister Thomas Westphal: "Durch die Arbeit der Finanzverwaltung und die Beschlüsse des Rates wurde erneut eine solide Basis geschaffen, von der aus wir unsere Aufgaben für die Dortmunderinnen und Dortmunder angehen und bewältigen können."

Haushaltsplan 2023 (vorbehaltlich Abschluss Anzeigeverfahren)

https://www.dortmund.de/media/p/lokalpolitik/haushalt/haushalt_pdf/2023/Haushaltsplan_2023_vorbehaltlich_Abschluss_Anzeigeverfahren.pdf
Wirtschaft Bildung Kinder, Jugendliche & Familie

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