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Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jesús González Rebordinos

Bombenfund

Blindgänger in der östlichen Innenstadt gefunden - Entschärfung betrifft 600 Anwohner*innen

Nachricht vom 19.04.2023

Bei Bauarbeiten in der Bovermannstraße ist am Mittwoch, 19. April, ein Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt worden, die noch im Laufe des Tages entschärft werden muss. Etwa 600 Anwohner*innen müssen dafür ihre Häuser und Wohnungen verlassen.

Die Grafik zeigt den Radius der Evakuierung am 19. April 2023.

Der Evakuierungsradius am 19. April.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Zu dem Fund des Blindgängers kam es bei Bauarbeiten in der Bovermannstraße, 44141 Dortmund. Es handelt sich um eine 250 Kilogramm schwere britische Weltkriegsbombe.

Die Entschärfung wird durch einen Experten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen. Aus Sicherheitsgründen muss deshalb das umliegende Gebiet in einem Radius von 250 Metern evakuiert werden.

Grundschule dient als Evakuierungsstelle

Von der Evakuierung sind u.a. etwa 600 Anwohner*innen betroffen, außerdem die umliegenden Straßen, die B1, das Seniorenhaus Gartenstadt (Kohlgartenstraße 5) und das ambulante betreute Wohnen in der Overbeckstraße 5.

Eine Evakuierungsstelle wird in der Landgrafen-Grundschule, Landgrafenstraße 1-3, 44139 Dortmund eingerichtet.

Auswirkungen auf Bus und Bahn

Wegen der Bombenentschärfung kommt es am Nachmittag auf der Stadtbahnlinie U47 (Aplerbeck - Westerfilde) sowie dem AirportExpress (Hbf - Airport) zu Einschränkungen.

Während der Entschärfung fährt die U47 zwischen Aplerbeck und Voßkuhle sowie Märkische Straße und Westerfilde. Der AirportExpress, der ohne Halt zum Airport fährt, fährt eine Umleitung über Hörde und Schüren.

Zum Thema

Alle weiteren aktuellen Infos zur Maßnahme entnehmen Sie bitte unter dem Hashtag #dobombe der offiziellen Twitter-Seite der Stadt Dortmund

Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.