Soziales
"Stärkungspakt NRW - Gemeinsam gegen die Armut" - Stadt bereitet die Umsetzung in Dortmund vor
Der Verwaltungsvorstand befasste sich am Dienstag (25. April) mit der Umsetzung des "Stärkungspaktes NRW - Gemeinsam gegen die Armut" in Dortmund. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates am 11. Mai wird die Stadt Dortmund einen Härtefallfonds einrichten.
Dieser Fonds soll Privathaushalten mit geringen eigenen Mitteln, die auch durch die sozialen Sicherungssysteme nicht ausreichend vor der Inflation und ihren Folgen geschützt werden, unbürokratisch helfen. Aus den Mitteln können zudem auch finanzielle Unterstützungsleistungen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur gewährt werden.
"Rund 7,83 Mio. Euro können wir in Dortmund einsetzen. Heute haben wir die Leitplanken für die Umsetzung in Dortmund festgelegt, die wir dem Rat zur Beschlussfassung der entsprechenden Richtlinien vorlegen werden. Die federführende Verwaltung des Unterstützungspaketes übernimmt das Sozialamt", erläutert Sozialdezernentin Birgit Zoerner.
Gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten
In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Energie- und Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen. Das Land stellt insgesamt 150 Millionen Euro zur Stärkung der sozialen Infrastruktur bereit. Die Bundesregierung hatte zuvor verschiedene Pakete wie die Regelungen zu Strom- und Gaspreisbremsen geschnürt.
"Ziel des Stärkungspaktes ist es, vor allem dort zu unterstützen, wo die sozialen Sicherungssysteme Lücken haben. Wir reden von dringend benötigter finanzieller Hilfe in existenziellen Notlagen. Ein Beispiel dafür sind die Haushaltsstromanteile, die in der Sozialhilfe und der Grundsicherung nicht krisenfest geregelt sind. Leider kommt es momentan häufiger vor, dass Haushalte im Zuge ihrer Jahresrechnungen Nachforderungen zu leisten haben, zu denen sie finanziell nicht in der Lage sind", betont Zoerner.
Der Dortmunder Härtefallfonds 2023 will an dieser Stelle und bei anderen existenziellen Notlagen wirksam unterstützen. Nicht nur Empfänger*innen von Sozialleistungen können sich über finanzielle Hilfen informieren - auch Haushalte mit geringen Einkünften oberhalb der Bedürftigkeitsschwelle sollen Hilfen bekommen können.
Ab Mitte Mai können die Fondsleistungen voraussichtlich bei verbandlichen Sozialberatungsstellen beantragt werden. Details zu dem berechtigten Personenkreis, zu den Anlaufstellen und deren Erreichbarkeit werden nach der Mai-Sitzung des Rates veröffentlicht werden.
Nicht nur Privatpersonen können Unterstützung beantragen
Aus den Mitteln können zudem auch finanzielle Unterstützungsleistungen zur Stärkung der sozialen Infrastruktur geleistet werden.
Förderfähige Angebote sind beispielsweise Sozial- und Schuldnerberatungen sowie sonstige soziale Infrastrukturen wie Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Stadtteilen.
Grundsätzlich berücksichtigungsfähig sind krisenbedingte Mehrausgaben wie beispielsweise zusätzliche Energiekosten, die im Jahr 2023 anfallen und die vergleichbaren Aufwendungen des Vorjahres übersteigen. Berücksichtigt werden können auch Aufwände, die krisenbedingte neue oder erweiterte Dienstleistungen betreffen. Personalausgaben sind nur berücksichtigungsfähig, soweit sie sich unmittelbar auf eine krisenbedingte Ausweitung des Beratungsangebots beziehen. Die dem Zweck entsprechende Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden.
Nicht förderfähig sind investive Ausgaben. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Einrichtungen, die über Drittmittel voll finanziert sind, können bei den Stärkungspaktleistungen nicht berücksichtigt werden.
Schon jetzt bis zum 31. Mai können Träger von Dortmunder Angeboten der sozialen Infrastruktur ihre krisenbedingten Mehrbedarfe bei der Stadt anmelden. Dafür steht online ein Vordruck unter dortmund.de/energie bereit, der ausgefüllt und gegebenenfalls mit Anlagen eingescannt an die E-Mail-Adresse staerkungspaktsozialesdo@stadtdo.de gesendet werden kann.
Auf Basis dieser Bedarfsanmeldungen wird die Stadt Dortmund dann zeitnah entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der gemeldeten Finanzbedarfe besteht nicht.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
Readspeaker