Mietspiegel
Der qualifizierte Dortmunder Mietspiegel bietet eine Übersicht über die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten) für das gesamte Dortmunder Stadtgebiet.
Die Vergleichsmiete hängt von vielen verschiedenen Kriterien ab, die den Mietpreis erhöhen oder auch senken können. Zu berücksichtigen sind die Art der Wohnung, Baujahr, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.
Beim Dortmunder Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen aufgestellt und von den daran beteiligten Institutionen anerkannt. Die Erstellung erfolgte unter Mitwirkung des Arbeitskreises Mietspiegel, der sich aus den Interessensverbänden der Mieter*innen und Vermieter*innen sowie dem Amt für Wohnen und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund zusammensetzt und wurde durch die InWIS Forschung & Beratung GmbH begleitet.
Der aktuelle Dortmunder Mietspiegel 2023/2024 wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen vom 24.02.2023 veröffentlicht. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.
Gebietseinteilung/Wohnumfeld
Der Mietspiegel weist für das Dortmunder Stadtgebiet sieben Gebiete aus, für die sich unterschiedliche Zuschläge ergeben (Pkt. 5.7 des Mietspiegels). In welches Gebiet eine Wohnung einzuordnen ist, können Sie hier durch Eingabe der Adresse erfahren.
Fragen rund um den Mietspiegel
Für welche Wohnungen gibt der Dortmunder Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete wieder?
Der Dortmunder Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen. Das heißt, er kann nicht für so genannte Sozialwohnungen (mit bestehenden Mietpreis- und Belegungsbindungen) und für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet werden. Die Mietspiegeltabelle enthält außerdem keine Vergleichsmieten für Neubauwohnungen ab Baujahr 2020, für Wohnungen mit weniger als 20 m² mehr als 145 m² Wohnfläche, für möbliert vermietete Wohnungen (mehr Mobiliar als Herd und Spüle) sowie für Substandard-Wohnungen ohne WC.
Wie kann ich die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung in Dortmund ermitteln?
Der Dortmunder Mietspiegel [pdf, 234 kB] weist die ortsübliche Vergleichsmiete anhand einiger Kriterien aus, z. B. dem Baujahr, der Wohnungsgröße, verschiedener Ausstattungsmerkmale, Modernisierungsmaßnahmen sowie der Lage im Stadtgebiet. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Nettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Betriebskosten, ggf. extra ausgewiesene Möblierungszuschläge oder Stellplatzkosten).
Ausgangspunkt zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist die baujahresbedingte Basismiete der Mietspiegeltabelle (Punkt 4 des Dortmunder Mietspiegels). In der Regel ist der Mittelwert der jeweiligen Baualtersklasse als Ausgangswert anzusetzen. Unter Punkt 5 sind eine ganze Reihe von Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Mietspiegelmerkmale aufgeführt, die ggf. auf die Basismiete aufzuschlagen oder von ihr abzuziehen sind. Dadurch kann sich sowohl der Mittelwert als auch die jeweilige Mietpreisspanne verändern – je nachdem über welche Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage die Wohnung verfügt. Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, wenn sie von Vermietenden eingebracht wurden.
Ein Berechnungsbeispiel zur Anwendung des Mietspiegels finden Sie ab Seite 6 des Dortmunder Mietspiegels.
Ich möchte eine Wohnung in Dortmund anmieten oder als Eigentümer*in eine Wohnung neu bzw. wiedervermieten. Muss der Dortmunder Mietspiegel beachtet werden?
Nein, für Neuverträge ist der Dortmunder Mietspiegel nicht bindend. Die sogenannte Mietpreisbremse, nach der die Miete bei Beginn eines Mietverhältnisses maximal 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf, gilt nicht in Dortmund.
Ich möchte eine Wohnung in Dortmund anmieten und ich beziehe Sozialleistungen (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Kann ich anhand des Mietspiegels herausfinden, welche Miethöhen das Jobcenter oder Sozialamt akzeptiert?
Nein, dazu gibt der Mietspiegel keine Auskunft. Die Angemessenheit der Mieten für die Kosten der Unterkunft im Rahmen der o. g. Sozialleistungen wird auf Basis eines sogenannten "Schlüssigen Konzeptes" bestimmt. Die vom Jobcenter bzw. dem Sozialamt übernommenen Kosten der Unterkunft werden jährlich geprüft und falls notwendig angepasst.
Hier können Sie die aktuellen angemessenen Kosten der Unterkunft finden: Jobcenter Dortmund
Kann ich den Dortmunder Mietspiegel anwenden, um die ortsübliche Vergleichsmiete für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu ermitteln?
Nein. Der Dortmunder Mietspiegel beinhaltet keine Ein- und Zweifamilienhäuser, sodass keine rechtliche Bindung für diesen Gebäudetyp besteht. Er kann also nicht als Begründung für die Mieterhöhung angegeben werden (s. § 558a Absatz 2 BGB).
Der Mietspiegel kann aber als Orientierungshilfe dienen, da für Ein- und Zweifamilienhäuser typische Merkmale wie ein Garten (zur alleinigen Nutzung) oder die große Wohnungsgröße im Mietspiegel enthalten sind.
Gibt es auch einen Mietspiegel für Gewerberäume/-objekte in Dortmund?
Nein, gewerblich genutzte Räumlichkeiten sind nicht Teil des Dortmunder Mietspiegels.
Informationen zu üblichen Gewerbemieten in Dortmund erhalten Sie über den Gewerbe-Mietspiegel, der durch die Industrie- und Handelskammer Dortmund herausgegeben wird: Gewerbemietpreisspiegel
Kontakt
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Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Mietspiegel Herr Austrup\, Ansprechpartner
Adresse im Stadtplan anzeigen:
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Termine nach Vereinbarung
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Mietspiegel Frau Grauer\, Ansprechpartnerin
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Mietrecht
Nicht jeder kennt sich im teilweise komplizierten Mietrecht aus. Schnell kommt es zu Streitigkeiten, wenn die Beteiligten ihre Rechte nicht genau kennen.
Individuelle Unterstützung in Mietrechtsfragen und eine umfassende Rechtsvertretung erhalten Sie als Mitglied hier:
- DMB Mieterbund Dortmund e. V. - Mieterschutzverein
- Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
- Haus & Grund Dortmund e.V.
Eine Mietrechtsberatung bietet auch die Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Dortmund an.
Das Bundesministerium der Justiz stellt ebenfalls Informationen zum Thema Mietrecht bereit
Wohnraummietrecht - Kleiner Leitfaden [pdf, 1,5 MB] (bmj.de)
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