Amt für Wohnen
Wir möchten für Dortmund bezahlbaren, qualitätsvollen und angemessenen Wohnraum fördern, vermitteln und sichern. Hierbei richten wir uns nach den individuellen Bedürfnissen unserer Einwohner*innen, indem wir regelmäßig das Wohnungsmarktgeschehen analysieren, Beratungen leisten, Wohngeld gewähren, Wohnraum vermitteln und kontrollieren sowie Modernisierung und Neubau von Wohnraum fördern.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht, in dem das Amt für Wohnen auf die wesentlichen Ergebnisse und Entwicklungen des Jahres 2022 aus den verschiedenen Aufgabenfeldern zurückblickt, steht als Download [pdf, 376 kB] zur Verfügung.
Infos
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen
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Kompakt
Diese Leistungen bieten wir an:
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, der von Haushalten mit geringem Einkommen beantragt werden kann.
Wohnberechtigungsschein - WBS
Sie haben bereits eine geförderte Wohnung gefunden und benötigen einen Wohnberechtigungsschein oder Sie suchen eine geförderte Wohnung.
Mietspiegel
Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in Dortmund (unter der Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, (energetischer) Beschaffenheit und Lage).
Eigentumsförderung
Für den Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum können Haushalte mit mittlerem Einkommen eine Förderung erhalten.
Wohnraum-Identitätsnummer
Die Umnutzung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung ist eine Zweckentfremdung, für die eine Registrierungspflicht besteht.
Zweckentfremdung von Wohnraum
Für jeden Abriss, Leerstand oder jede Umnutzung von Wohnraum ist eine gesonderte Genehmigung des Amtes für Wohnen erforderlich.
Wohnungsmarktbeobachtung
Im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung wird die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt anhand vielfältiger Indikatoren betrachtet und bewertet.
Wohnungspolitische Konzepte
Das Kommunale Wohnkonzept und sein wohnungspolitisches Arbeitsprogramm dienen als essenzielle Grundlage zur Erreichung einer ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumversorgung in Dortmund.
Wohnungsmängel
Liegen erhebliche bauliche Mängel am gemieteten Wohnraum vor, kann das Amt für Wohnen im Rahmen der Wohnungsaufsicht tätig werden.
Modernisierungsförderung
Wenn Sie ihr Mietwohnobjekt modernisieren möchten, können Sie ein Förderdarlehen beantragen.
Ankauf und Verlängerung von Belegungsrechten
Sie können mehrjährige Belegungsrechte an Ihrem Mietwohnobjekt der Stadt gegen einen Zuschuss verkaufen.
Neubauförderung von Mietwohnungen
Für die Schaffung von Mietwohnraum können Sie ein Förderdarlehen beantragen.
Modernisierungsförderung von Wohneigentum
Für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum können Haushalte mit mittlerem Einkommen eine Förderung erhalten.
Gemeinschaftliche Wohnformen
Andere Wohnformen ausprobieren? Vielleicht können wir Sie unterstützen!
Anliegen im geförderten Mietwohnbestand
Hier finden Sie Informationen zur Löschungsbewilligung, Zustimmung zur Modernisierung und Kostenmietgutachten.
Zinssenkungsantrag
Sie haben einen Antrag auf Zinssenkung von der NRW.Bank oder Stadtkämmerei erhalten und benötigen dazu die Berechnung Ihres Einkommens.
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