Alte Koerne Haus

Amt für Wohnen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Bürger*innen um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) gewährt. Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Heizkostenzuschuss

Zweiter Heizkostenzuschuss

Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten haben Wohngeldempfänger*innen einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Die Auszahlung erfolgte im Januar 2023.


Wohngeldreform 2023:

Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Hier erhalten Sie in einem kurzen Erklärvideo weitere Informationen zum Wohngeld:

Fragen rund ums Wohngeld

Was wird vorausgesetzt?

Sie können Wohngeld erhalten, wenn

  • Sie Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind.
  • die Wohnung Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist (Hauptwohnsitz in Dortmund)
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld ist antragsabhängig. Der Anspruch besteht ab Monat der schriftlichen Antragstellung.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.

Es werden keine Festbeträge gezahlt, sondern die Höhe errechnet sich aus den og. Voraussetzungen.

Kann ich einen Online-Antrag stellen?

Ein Online-Antrag ist möglich. Dieser wird anschließend automatisch an uns weitergeleitet. Den Online-Antrag finden Sie auf unserem Serviceportal im Bereich "Online Services und Formulare". Auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums können sie unverbindlich mit einem Wohngeldrechner prüfen, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld besteht. Im Anschluss können Sie dort direkt einen Online-Antrag stellen, der an uns weitergeleitet wird. Wohngeldrechner

Welche Unterlagen werden zusätzlich zum Antrag benötigt?

Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung/en, Rentenbescheinigungen, Nachweise über Bezug und Höhe von Krankengeld oder Arbeitslosengeld usw.)

Wenn Sie Eigentümer*in sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antragsvordruck „Lastenzuschuss“
  • Anlage zum Antrag „Lastenzuschuss“ zur Ermittlung der Höhe der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  • Nachweise der Hypothekengläubiger über die monatlichen bzw. jährlichen Belastungen
  • Nachweise über die Höhe der Grundsteuer, Verwaltungskosten und Erbbauzinsen
  • Kaufvertrag
  • Wohnflächenberechnung

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?

Aktuell ist das Arbeitsaufkommen extrem hoch, daher können wir keine zuverlässigen Angaben zur Bearbeitungszeit machen. Auch wenn es mal länger dauert, es geht nichts verloren. Das Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag erfolgt.

Wo gibt es die Formulare?

Alle notwendigen Formulare finden Sie im Serviceportal im Bereich "Online Services und Formulare".

Muss ich Gebühren bezahlen?

Die Antragstellung ist kostenfrei. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Wann wird kein Wohngeld gezahlt?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:

  • Empfänger/innen von Transferleistungen (TL) wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt u. ä.)
  • Freiwillig Wehrdienstleistende
  • Reine Studenten- und Auszubildenden
  • Haushalte, wenn für alle Bewohner dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU besteht

Kontakt

Erreichbar ist die Abteilung Wohngeld über die Hotlinenummer 0231 50-13276. Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, müssen Sie vorher zwingend telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-23950 einen Termin vereinbaren.

Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Freitag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

A - AMA 0231 50-25862

AMB - BILK 0231 50-23947

BILL - CIK 0231 50-25159

CIL - ELO 0231 50-23944

ELP - GO 0231 50-23474

GP - HUL 0231 50-27127

HUM - KERN 0231 50-23955

KERO - LAM 0231 50-24302

LAN - MOB 0231 50-27131

MOC - OW 0231 50-23921

OX - REF 0231 50-27020

REG - SARH 0231 50-26581

SARI - SCHO 0231 50-26255

SCHP - SIL 0231 50-27005

SIM - TUM 0231 50-26695

TUN - WOR 0231 50-23006

WOS - Z 0231 50-24986

Terminvereinbarungen 0231 50-23950

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