Alte Koerne Haus

Amt für Wohnen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Bürger*innen um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) gewährt. Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Heizkostenzuschuss

Zweiter Heizkostenzuschuss

Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten haben Wohngeldempfänger*innen einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Die Auszahlung erfolgte im Januar 2023.


Wohngeldreform 2023:

Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Hier erhalten Sie in einem kurzen Erklärvideo weitere Informationen zum Wohngeld:

Fragen rund ums Wohngeld

Was wird vorausgesetzt?

Sie können Wohngeld erhalten, wenn

  • Sie Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind.
  • die Wohnung Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist (Hauptwohnsitz in Dortmund)
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld ist antragsabhängig. Der Anspruch besteht ab Monat der schriftlichen Antragstellung.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.

Es werden keine Festbeträge gezahlt, sondern die Höhe errechnet sich aus den og. Voraussetzungen.

Kann ich einen Online-Antrag stellen?

Ein Online-Antrag ist möglich. Dieser wird anschließend automatisch an uns weitergeleitet. Den Online-Antrag finden Sie auf unserem Serviceportal im Bereich "Online Services und Formulare". Auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums können sie unverbindlich mit einem Wohngeldrechner prüfen, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld besteht. Im Anschluss können Sie dort direkt einen Online-Antrag stellen, der an uns weitergeleitet wird. Wohngeldrechner

Welche Unterlagen werden zusätzlich zum Antrag benötigt?

Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung/en, Rentenbescheinigungen, Nachweise über Bezug und Höhe von Krankengeld oder Arbeitslosengeld usw.)

Wenn Sie Eigentümer*in sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antragsvordruck „Lastenzuschuss“
  • Anlage zum Antrag „Lastenzuschuss“ zur Ermittlung der Höhe der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  • Nachweise der Hypothekengläubiger über die monatlichen bzw. jährlichen Belastungen
  • Nachweise über die Höhe der Grundsteuer, Verwaltungskosten und Erbbauzinsen
  • Kaufvertrag
  • Wohnflächenberechnung

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?

Aktuell ist das Arbeitsaufkommen extrem hoch, daher können wir keine zuverlässigen Angaben zur Bearbeitungszeit machen. Auch wenn es mal länger dauert, es geht nichts verloren. Das Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag erfolgt.

Wo gibt es die Formulare?

Alle notwendigen Formulare finden Sie im Serviceportal im Bereich "Online Services und Formulare".

Muss ich Gebühren bezahlen?

Die Antragstellung ist kostenfrei. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Wann wird kein Wohngeld gezahlt?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:

  • Empfänger/innen von Transferleistungen (TL) wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt u. ä.)
  • Freiwillig Wehrdienstleistende
  • Reine Studenten- und Auszubildenden
  • Haushalte, wenn für alle Bewohner dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU besteht

Kontakt

Erreichbar ist die Abteilung Wohngeld über die Hotlinenummer 0231 50-13276. Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, müssen Sie vorher zwingend telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-23950 einen Termin vereinbaren.

Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Freitag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

A - AI 0231 50-25862

AJ - ALS 0231 50-19025

ALT - BALT 0231 50-19027

BALU - BIEM 0231 50-19015

BIEN - BORS 0231 50-25241

BORT - CASR 0231 50-19022

CASS - CHM 0231 50-27005

CHN - DIEF 0231 50-19033

DIEG - ELF 0231 50-19031

ELG - FIR 0231 50-23333

FIS - FREU 0231 50-24986

FREV - GOS 0231 50-19009

GOT - GRO 0231 50-26581

GRP - HAS 0231 50-23921

HAT - HIR 0231 50-25531

HIS - JANI 0231 50-19030

JANJ - KAHN 0231 50-19032

KAHO - KER 0231 50-23333

KES - KLH 0231 50-27127

KLI - KRIS 0231 50-19024

KRIT - KULG 0231 50-24302

KULH - LIS 0231 50-19011

LIT - MATT 0231 50-19026

MATU - MOY 0231 50-19019

MOZ - ODE 0231 50-19018

ODF - PIEL 0231 50-19013

PIEM - REICHA 0231 50-19020

REICHB - RZ 0231 50-19023

SA - SCHLA 0231 50-19012

SCHLB - SCHRO 0231 50-26268

SCHRP - SCHWIB 0231 50-26255

SCHWIC - SPO 0231 50-19014

SPP - TAUC 0231 50-19010

TAUD - UQ 0231 50-19021

UR - WEM 0231 50-19029

WEN - YA 0231 50-19028

YB - Z 0231 50-19034

Terminvereinbarungen 0231 50-23950

Amt für Wohnen