Amt für Wohnen
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Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung für Bürger*innen um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss") gewährt. Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Mehrsprachige Wohngeldflyer

Hier erhalten Sie in einem kurzen Erklärvideo weitere Informationen zum Wohngeld:

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Infos zum Wohngeld

Online-Services und Formulare

Weitere Informationen, Anträge, Anlagen und Bescheinigungen

Wohngeld-Service

Fragen & Antworten

Was wird vorausgesetzt?

Sie können Wohngeld erhalten, wenn

  • Sie Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind.
  • die Wohnung Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist (Hauptwohnsitz in Dortmund)
  • Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, ist abhängig von

  • der Zahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld ist antragsabhängig. Der Anspruch besteht ab Monat der schriftlichen Antragstellung.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach

1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.

Es werden keine Festbeträge gezahlt, sondern die Höhe errechnet sich aus den og. Voraussetzungen.

Kann ich einen Online-Antrag stellen?

Ein Online-Antrag ist möglich. Dieser wird anschließend automatisch an uns weitergeleitet. Den Online-Antragsassistent (Wohngeld) finden Sie hier und auf der Service-Seite.

Auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums können sie unverbindlich mit einem Wohngeldrechner prüfen, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld besteht. Im Anschluss können Sie dort direkt einen Online-Antrag stellen, der an uns weitergeleitet wird. Wohngeldrechner

Welche Unterlagen werden zusätzlich zum Antrag benötigt?

Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung/en, Rentenbescheinigungen, Nachweise über Bezug und Höhe von Krankengeld oder Arbeitslosengeld usw.)

Wenn Sie Eigentümer*in sind, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antragsvordruck „Lastenzuschuss“
  • Anlage zum Antrag „Lastenzuschuss“ zur Ermittlung der Höhe der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  • Nachweise der Hypothekengläubiger über die monatlichen bzw. jährlichen Belastungen
  • Nachweise über die Höhe der Grundsteuer, Verwaltungskosten und Erbbauzinsen
  • Kaufvertrag
  • Wohnflächenberechnung

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?

Aktuell ist das Arbeitsaufkommen extrem hoch, daher können wir keine zuverlässigen Angaben zur Bearbeitungszeit machen. Auch wenn es mal länger dauert, es geht nichts verloren. Das Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag erfolgt.

Muss ich Gebühren bezahlen?

Die Antragstellung ist kostenfrei. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.

Wann wird kein Wohngeld gezahlt?

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:

  • Empfänger/innen von Transferleistungen (TL) wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt u. ä.)
  • Freiwillig Wehrdienstleistende
  • Reine Studenten- und Auszubildenden
  • Haushalte, wenn für alle Bewohner dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU besteht

Kontakt

Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Südwall 2-4
44122 Dortmund

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