Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Bürger*innen um die Wohnkosten für den angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Den einkommensschwächeren Haushalten wird Wohngeld als Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) gewährt. Wohngeld können Sie erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Heizkostenzuschuss
Zweiter Heizkostenzuschuss
Als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten haben Wohngeldempfänger*innen einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten. Die Auszahlung erfolgte im Januar 2023.
Wohngeldreform 2023:
Zum 1. Januar 2023 trat die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt. Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Hier erhalten Sie in einem kurzen Erklärvideo weitere Informationen zum Wohngeld:
Fragen rund ums Wohngeld
Was wird vorausgesetzt?
Sie können Wohngeld erhalten, wenn
- Sie Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses sind.
- die Wohnung Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist (Hauptwohnsitz in Dortmund)
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Wohngeld ist antragsabhängig. Der Anspruch besteht ab Monat der schriftlichen Antragstellung.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
3. dem Gesamteinkommen.
Es werden keine Festbeträge gezahlt, sondern die Höhe errechnet sich aus den og. Voraussetzungen.
Kann ich einen Online-Antrag stellen?
Ein Online-Antrag ist möglich. Dieser wird anschließend automatisch an uns weitergeleitet. Den Online-Antrag finden Sie auf unserem Serviceportal im Bereich "Online Services und Formulare". Auch auf der Seite des zuständigen Ministeriums können sie unverbindlich mit einem Wohngeldrechner prüfen, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld besteht. Im Anschluss können Sie dort direkt einen Online-Antrag stellen, der an uns weitergeleitet wird. Wohngeldrechner
Welche Unterlagen werden zusätzlich zum Antrag benötigt?
Wenn Sie Mieter*in einer Wohnung sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Vermieterbescheinigung
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (z.B. Verdienstbescheinigung/en, Rentenbescheinigungen, Nachweise über Bezug und Höhe von Krankengeld oder Arbeitslosengeld usw.)
Wenn Sie Eigentümer*in sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antragsvordruck „Lastenzuschuss“
- Anlage zum Antrag „Lastenzuschuss“ zur Ermittlung der Höhe der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Nachweise der Hypothekengläubiger über die monatlichen bzw. jährlichen Belastungen
- Nachweise über die Höhe der Grundsteuer, Verwaltungskosten und Erbbauzinsen
- Kaufvertrag
- Wohnflächenberechnung
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages?
Aktuell ist das Arbeitsaufkommen extrem hoch, daher können wir keine zuverlässigen Angaben zur Bearbeitungszeit machen. Auch wenn es mal länger dauert, es geht nichts verloren. Das Wohngeld wird vom ersten Tag des Monats gezahlt, in dem der Antrag erfolgt.
Wo gibt es die Formulare?
Alle notwendigen Formulare finden Sie im Serviceportal im Bereich "Online Services und Formulare".
Muss ich Gebühren bezahlen?
Die Antragstellung ist kostenfrei. Es werden keine Verwaltungsgebühren erhoben.
Wann wird kein Wohngeld gezahlt?
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind:
- Empfänger/innen von Transferleistungen (TL) wie z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt u. ä.)
- Freiwillig Wehrdienstleistende
- Reine Studenten- und Auszubildenden
- Haushalte, wenn für alle Bewohner dem Grunde nach Anspruch auf BAföG, BAB oder MobiPro-EU besteht
Kontakt
Erreichbar ist die Abteilung Wohngeld über die Hotlinenummer 0231 50-13276. Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, müssen Sie vorher zwingend telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-23950 einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohngeldstelle
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
A - AI 0231 50-25862
AJ - ALS 0231 50-19025
ALT - BALT 0231 50-19027
BALU - BIEM 0231 50-19015
BIEN - BORS 0231 50-25241
BORT - CASR 0231 50-19022
CASS - CHM 0231 50-27005
CHN - DIEF 0231 50-19033
DIEG - ELF 0231 50-19031
ELG - FIR 0231 50-23333
FIS - FREU 0231 50-24986
FREV - GOS 0231 50-19009
GOT - GRO 0231 50-26581
GRP - HAS 0231 50-23921
HAT - HIR 0231 50-25531
HIS - JANI 0231 50-19030
JANJ - KAHN 0231 50-19032
KAHO - KER 0231 50-23333
KES - KLH 0231 50-27127
KLI - KRIS 0231 50-19024
KRIT - KULG 0231 50-24302
KULH - LIS 0231 50-19011
LIT - MATT 0231 50-19026
MATU - MOY 0231 50-19019
MOZ - ODE 0231 50-19018
ODF - PIEL 0231 50-19013
PIEM - REICHA 0231 50-19020
REICHB - RZ 0231 50-19023
SA - SCHLA 0231 50-19012
SCHLB - SCHRO 0231 50-26268
SCHRP - SCHWIB 0231 50-26255
SCHWIC - SPO 0231 50-19014
SPP - TAUC 0231 50-19010
TAUD - UQ 0231 50-19021
UR - WEM 0231 50-19029
WEN - YA 0231 50-19028
YB - Z 0231 50-19034
Terminvereinbarungen 0231 50-23950
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