Modernisierungsförderung für Wohneigentum
Wenn Sie Ihr Wohneigentum modernisieren möchten, können Sie die Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Diese umfasst ein Darlehen, welches 15 Jahre lang nicht verzinst wirdund außerdem wird Ihnen einTeil des Förderdarlehens wird Ihnen erlassen (Tilgungsnachlass).
Fragen rund um die Modernisierungsförderung
Was wird gefördert?
Förderfähig ist die Modernisierung von Wohneigentum.Mit dem Darlehen können Sie alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanzieren.
Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Energetische Modernisierung
- Installation von Photovoltaikanlagen
- Abbau von Barrieren
- Anlegen von Dach- und Fassadenbegrünung
- Zusammenlegen oder Neuaufteilen von Wohnungen
- Verbesserung des Einbruchschutzes
- Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
- Verbesserung des Wohnumfeldes
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Das Förderdarlehen beträgt 100 % der Modernisierungskosten, max. 200.000 €.
Wie ist die Förderung gestaltet?
Auf das Förderdarlehen werden Tilgungsnachlässe gewährt, deren Höhe von dem Einkommen Ihres Haushalts abhängt.
Für die Einkommensgruppe A werden 25 % Tilgungsnachlass gewährt.
Für die Einkommensgruppe B beträgt der Tilgungsnachlass 15 %.
Der Tilgungsnachlass erhöht sich jeweils um weitere 5 Prozentpunkte, wenn der BEG-Standard Effizienzhaus 85, 70 oder 55 erreicht wird, der energetische Netto-Null-Standard erreicht wird und wenn ausschließlich ökologische Dämmstoffe verwendet werden.
Bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder für pflegebedürftige Menschen beträgt der Tilgungsnachlass 50 %.
In den ersten 5 Jahren wird das Darlehen nicht verzinst, anschließend werden bis zum Ende der Zweckbindung 0,5 % Zinsen erhoben. Über die gesamte Laufzeit wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % fällig.
Die Zweck-bzw. Zinsbindung beträgt wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre.
Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Es werden nur Haushalte gefördert, deren Jahreseinkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt oder deren Einkommen diese Grenze um max. 40 % übersteigt.
Die Einkommensgrenze ist von der Größe und Zusammensetzung des Haushaltes abhängig und damit individuell für Sie zu ermitteln.
Liegt das Einkommen Ihres Haushaltes max. 40 % über der jeweiligen Einkommensgrenze, können Sie als Einkommensgruppe B gefördert werden. Dies bedeutet, dass der Tilgungsnachlass auf das Förderdarlehen geringer ist, als bei der Einkommensgruppe A.
Hierbei ist das Jahresbruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und pauschal je 12 % für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen maßgebend. Wenn Sie in einem Stadterneuerungsgebiet leben, kann Ihr Einkommen auch oberhalb der Einkommensgrenze liegen.
Gerne können wir prüfen, ob Ihr Haushalt diese Grenze einhält. Hierzu gehen Sie bitte ins Serviceportal und nehmen über das Formular "Beratung Eigentumsförderung" zu uns Kontakt auf.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmundund auf der Website der NRW.BANK.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Modernisierungsförderung" ausfüllen.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
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Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
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