Alte Koerne Haus

Amt für Wohnen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Modernisierungsförderung für Wohneigentum

Wenn Sie Ihr Wohneigentum modernisieren möchten, können Sie die Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Diese umfasst ein Darlehen, welches 15 Jahre lang nicht verzinst wirdund außerdem wird Ihnen einTeil des Förderdarlehens wird Ihnen erlassen (Tilgungsnachlass).

Fragen rund um die Modernisierungsförderung

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Modernisierung von Wohneigentum.Mit dem Darlehen können Sie alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück finanzieren.

Das sind beispielsweise folgende Maßnahmen:

  • Energetische Modernisierung
  • Abbau von Barrieren
  • Sicherungen vor Extremwetterereignissen
  • Umbau wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Aus-und Anbau sowie Aufstockung für eine angemessene Wohnraumversorgung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau von intelligenter Gebäudetechnik (Smart Home)
Instandsetzungskosten (Schönheitsreparaturen) werden ebenfalls mitfinanziert. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen müssen jedoch überwiegen.

Wie hoch ist das Förderdarlehen?

Das Förderdarlehen beträgt 100 % der Modernisierungskosten, max. 150.000 €.

Wie ist die Förderung gestaltet?

Auf das Förderdarlehen werden 25 % Tilgungsnachlass gewährt. Der Tilgungsnachlass erhöht sich jeweils um weitere 5 Prozentpunkte, wenn der BEG-Standard "Effizienzhaus 85" erreicht wird und wenn ausschließlich ökologische Dämmstoffe verwendet werden.

Bei individuellen Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung oder für pflegebedürftige Menschen beträgt der Tilgungsnachlass 50 %.

In den ersten 15 Jahren wird das Darlehen nicht verzinst, anschließend werden bis zum Ende der Zweckbindung 0,5 % Zinsen erhoben. Über die gesamte Laufzeit wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % fällig.

Die Zweck-bzw. Zinsbindung beträgt wahlweise 20 oder 25 Jahre.

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Es werden nur Haushalte gefördert, deren Jahreseinkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenzeliegt.

Die Einkommensgrenze ist von der Größe und Zusammensetzung des Haushaltes abhängig und damit individuell für Sie zu ermitteln.

Hierbei ist das Jahresbruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und pauschal je 12 % für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen maßgebend. Wenn Sie in einem Stadterneuerungsgebiet leben, kann Ihr Einkommen auch oberhalb der Einkommensgrenze liegen.

Gerne können wir prüfen, ob Ihr Haushalt diese Grenze einhält. Hierzu gehen Sie bitte ins Serviceportal und nehmen über das Formular "Beratung Eigentumsförderung" zu uns Kontakt auf.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmundund auf der Website der NRW.BANK.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Modernisierungsförderung" ausfüllen.

Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, ab 13:00 Uhr nur mit Termin

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

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