Eigentumsförderung
Wenn Sie Wohneigentum erwerben oder bauen möchten, können Sie die Eigentumsförderung des Landes NRW beantragen. Diese umfasst ein Darlehen, welches mit 0,5 % verzinst wird und außerdem wird Ihnen ein Teil des Förderdarlehens erlassen (Tilgungsnachlass).
Fragen rund um die Eigentumsförderung
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Das Darlehen ist von Ihrer Familien-und Haushaltssituation abhängig.Das Grunddarlehen beträgt 154.000 Euro zuzüglich eines Familienbonus (je Kind oder Person mit Schwerbehinderung) in Höhe von 20.000 Euro.
Darüber hinaus kann das Grunddarlehen um 10.000 Euro erhöht werden, wenn die Immobilie barrierefrei ist. Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 25.000 Euro gewährt werden.
Wie ist die Förderung gestaltet?
Auf das Grunddarlehen sowie auf den Familienbonus werden 10 % Tilgungsnachlass gewährt. Auf das Zusatzdarlehen für barrierefreie Objekte beträgt der Tilgungsnachlass ebenfalls 10 %, auf alle weiteren Zusatzdarlehen 50 %.
Das Förderdarlehen hat eine Zinsbindung von mindestens 25 Jahren und wird mit 0,5 % p.a. verzinst. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 % p.a. und die Tilgungsrate 2 % bei Bestanderwerb und 1 % bei Neubau oder Ersterwerb.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung können Haushalte beantragen, in denen mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person lebt.
Welche weiteren Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Es werden nur Haushalte gefördert, deren Jahreseinkommen unter der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.
Die Einkommensgrenze ist von der Größe und Zusammensetzung des Haushaltes abhängig und damit individuell für Sie zu ermitteln.
Hierbei ist das Jahresbruttoeinkommen, abzüglich Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten und pauschal je 12 % für Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Steuerzahlungen maßgebend. Gerne können wir prüfen, ob Ihr Haushalt diese Grenze einhält. Hierzu gehen Sie bitte ins Serviceportal und nehmen über das Formular "Beratung Eigentumsförderung" zu uns Kontakt auf.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmund und auf der Website der NRWBank. Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie auch im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Eigentumsförderung" ausfüllen.
Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
Adresse im Stadtplan anzeigen:
Anfahrt planen:
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, ab 13:00 Uhr nur mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.
Readspeaker