Alte Koerne Haus

Amt für Wohnen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Neubauförderung im Mietwohnungsbau

Für die Neuschaffung von Mietwohnraum kann ein Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Die geförderten Wohneinheiten unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung.

Das Darlehen ist 5 Jahre lang zinsfrei und wird anschließend mit 0,5 % verzinst. Zudem werden Tilgungsnachlässe in Höhe von 35 - 50 % gewährt.

Fragen rund um die Neubauförderung

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Neuschaffung durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Mietwohnraum, beispielsweise

  • Miet- und Genossenschaftswohnungen
  • Gruppenwohnungen
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Mietpreis- und Belegungsbindungen an geeigneten Ersatzwohnungen (sog. mittelbare Belegung)
  • Gemeinschafts- und Infrastrukturräume

Wie hoch ist das Förderdarlehen?

Das Förderdarlehen besteht aus einem Grunddarlehen sowie optionalen Zusatzdarlehen. Das Grunddarlehen beträgt für Wohneinheiten für die Einkommensgruppe A (Bewilligungsmiete 6,40 €) aktuell 2.830 € je Quadratmeter Wohnfläche sowie für die Einkommensgruppe B (Bewilligungsmiete max. 7,20 €) 1.900 € je Quadratmeter.

Es können verschiedene Zusatzdarlehen gewährt werden, deren Höhe regelmäßig kostenabhängig ist. Zusatzdarlehen werden unter anderem angeboten für:

  • Standortaufbereitung
  • Bauen mit Holz
  • BEG Effizienzhaus 40 Standard,Netto-Null-Standard
  • Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten
  • Wohnraum für Rollstuhlnutzenden und Menschen mit Schwerbehinderung
  • Neugegründete Genossenschaften

Wie ist die Förderung gestaltet?

Auf das Grunddarlehen werden je nach Dauer der Zweckbindung 35 - 40 % Tilgungsnachlass gewährt, sowie 50 % auf etwaige Zusatzdarlehen.

In den ersten 5 Jahren wird das Darlehen nicht verzinst, anschließend bis zum Ende der Zweckbindung werden 0,5 % Zinsen erhoben. Über die gesamte Laufzeit wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % fällig.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Dortmund und auf der Website der NRW.BANK.Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, finden Sie im Serviceportal unsere Kontaktdaten und können auch das Formular "Beratung Mietwohnungsbau" ausfüllen.

Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumförderung
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr

Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, ab 13:00 Uhr nur mit Termin

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Individuelle Termine nach Vereinbarung möglich.

Amt für Wohnen