Alte Koerne Haus

Amt für Wohnen

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Zinssenkungsantrag

Die NRW.Bank / Stadtkämmerei schreibt Ihre Darlehensnehmenden in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, macht die Bank von der Einkommenssituation der Darlehensnehmenden abhängig.

Fragen rund um den Zinssenkungsantrag

Was muss ich tun, wenn ich von der NRW.Bank oder der Stadt einen Zinssenkungsantrag erhalten habe?

Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben der NRW.Bank / Stadtkämmerei erhalten haben, senden Sie den beiliegenden Zinssenkungsantrag bitte unterschrieben und zusammen mit den Unterlagen zur Einkommensprüfung an uns.

Nach der Einkommensprüfung werden wir Ihren Zinssenkungsantrag und die Einkommensbescheinigung an die NRW.Bank / Stadtkämmerei weiterleiten und Sie darüber per Durchschrift in Kenntnis setzen.

Das Amt für Wohnen ist ausschließlich für die Feststellung und Bescheinigung des Einkommens zuständig. Welche Folgen sich aus dieser Bescheinigung für die Zinshöhe ergeben, legt die NRW.Bank / Stadtkämmerei fest.

Sollte bereits erkennbar sein, dass Ihr Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, werden wir uns vor der Weiterleitung der Bescheinigung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie beantrage ich die Zinssenkung?

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder in den Hausbriefkasten der Stadt Dortmund am Stadthaus, Südwall 2-4, werfen.
Weiterhin können Sie Ihren Antrag über das Serviceportal der Stadt Dortmund einreichen, wenn Sie sich authentifiziert haben.

Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nur in Ausnahmefällen notwendig und nur mit Termin möglich. Sollte dies erforderlich sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen einen Termin zuweisen können.

Welche Unterlagen muss ich zur Antragsbearbeitung einreichen?

Reichen Sie bitte immer Ihren unterschriebenen Zinssenkungsantrag ein.

Zusätzlich benötigen wir:

  • Die Einkommenserklärung (Vordruck) für den Antragssteller und jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen.
  • Einen Nachweis über den Lebensunterhalt in Kopie (Details siehe Frage 3).
  • Die Erklärung über kein eigenes Einkommen (Vordruck), wenn die entsprechende Person keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und keine staatlichen Leistungen erhält (zb. Hausmann/-frau). Einen Nachweis über eventuelle Frei- und Abzugsbeträge (Details siehe Frage 4).

Die notwendigen Vordrucke senden wir Ihnen gerne zu.
Alle Vordrucke finden Sie auch im Serviceportal unter Online Services und Formulare.

Wie weise ich meinen Lebensunterhalt nach?

  • Entgeltabrechnung für Dezember oder Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres, wenn Sie seit Beginn des vorangegangen Kalenderjahres durchgängig bei der / dem gleichen Arbeitgeber*in beschäftigt sind.
  • Die von der/dem Arbeitgeber*in ausgefüllte Anlage I (Vordruck), wenn Sie nicht seit Beginn des vorangegangenen Kalenderjahres bei Ihrer/Ihrem Arbeitgeber*in beschäftigt sind.
  • Der Ausbildungsvertrag, wenn Sie sich gerade in der Berufsausbildung befinden.
  • Die Gewinn- und Verlustrechnung oder den Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bei Selbstständigkeit.
  • BAföG-Bescheid, wenn Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.
  • Rentenbescheid(e), wenn Sie eine Rente erhalten. Sollten Sie eine Betriebsrente erhalten, benötigen wir auch hier den Rentenbescheid.
  • Den Bescheid über die Pension oder die Jahresrechnung, wenn Sie Pensionär sind.
  • Grundsicherungsbescheid, wenn Sie eine Grundsicherung vom Sozialamt erhalten.
  • Arbeitslosengeld I-Bescheid und die letzte Entgeltabrechnung, wenn Sie Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten.
  • Arbeitslosengeld II-Bescheid, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten.
  • Die gesetzliche Festsetzung des Unterhaltsanspruches von im Haushalt lebenden Personen, der Unterhaltsvorschussbescheid oder eine formlose Erklärung des Unterhaltzahlenden über den monatlichen Unterhalt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jede individuelle Lebenslage abbilden können.
Sollten Sie sich hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir mit Ihnen klären können, welche Unterlagen wir benötigen.

Welche Frei- und Abzugsbeträge gibt es und wie weise ich diese nach?

  • Werbungskosten über 1200 Euro, werden von uns berücksichtigt, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres einreichen.
  • Bei einer Schwerbehinderung ab 50 Prozent und / oder einer Pflegebedürftigkeit können Freibeträge gewährt werden, reichen Sie bitte Ihren Schwerbehindertenausweis und / oder Pflegegradbescheid ein.
  • Bei Eheleuten und eigetragenen Lebenspartnern fällt ebenso ein Freibetrag an, reichen Sie bitte Ihre Eheurkunde oder die Bestätigung über die Eintragung der Lebenspartnerschaft ein.
  • Sollte eine Person Ihres Haushalts unterhaltspflichtig sein, reichen Sie bitte entweder den entsprechenden Bescheid ein oder weisen Sie die Zahlungen durch Überweisungsbelege der letzten drei Monate nach (bei vollständigen Kontoauszügen empfehlen wir Ihnen, die nicht relevanten Posten zu schwärzen).
  • Bei Kinderbetreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fällt ebenso ein Abzugsbetrag an. Weisen Sie Ihre Kosten bitte durch die entsprechenden Bescheide oder Überweisungsbelege (mindestens drei Monate) nach.

Wie lange dauert es, bis die Einkommensbescheinigung zum Zinssenkungsantrag ausgestellt wird und wie erhalte ich diese?

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, wird Ihr Antrag abschließend bearbeitet.
Im Regelfall können Sie davon ausgehen, dass die Bearbeitung spätestens innerhalb einer Woche abgeschlossen ist. Unvorhersehbare Ereignisse, können die Bearbeitungszeit selbstverständlich verlängern.

Die Einkommensbescheinigung wird der NRW.Bank / Stadtkämmerei auf dem Postweg zugesandt, Sie erhalten zudem eine Durchschrift zur Kenntnis.
Ein Versand per einfacher E-Mail ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Was kostet die Ausstellung der Einkommensbescheinigung?

Für das Ausstellen der Einkommensbescheinigung ist eine Gebühr von 28,00 Euro zu entrichten. Bezieher*innen von Transferleistungen ( Arbeitslosengeld II / Grundsicherung ) sind von der Gebühr befreit.

Kontakt

Wenn Sie persönlich vorbeikommen möchten, ist dies nur in Ausnahmefällen möglich und Sie müssen vorher zwingend telefonisch unter der Rufnummer 0231 50-16200 einen Termin vereinbaren.

Kontakt
Stadt Dortmund - Amt für Wohnen - Wohnraumvermittlung WBS
44122 Dortmund
Öffnungszeiten:

Montag 7.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag 7.30 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag 7.30 - 12.00 Uhr

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