Straßenansicht Zechenstraße Werkssiedlung Oberdorstfeld

Denkmalbehörde

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Anneke Lamot

Hof- und Fassadenprogramm

im Bereich der Werkssiedlung Oberdorstfeld

Wohnhaus in der Werkssiedlung Oberdorstfeld

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Fachbereich Marketing + Kommunikation / Roland Gorecki

Ab Mai 2017 bis zum 31.12.2020 steht für Denkmaleigentümer/innen in der Werkssiedlung Oberdorstfeld ein Hof- und Fassadenprogramm mit insgesamt 290.000 Euro Fördermitteln zu Verfügung.

Das Förderprogramm soll einen Anreiz bieten, Instandsetzungen, bauliche Maßnahmen und gestalterische Verbesserungen an den Fassaden und Vorgärten vorzunehmen. Eigentümer/innen können durch die Aufwertung ihrer Häuser und Grundstücke zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und des denkmalgeschützten Erscheinungsbildes der Siedlung beitragen.

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Dortmund honorieren gemeinsam in dem Programm der Städtebauförderung die Eigeninitiative der Eigentümer/innen durch eine Bezuschussung ausgewählter denkmalgerechter Maßnahmen.

Die genauen Förderbestimmungen sind in den "Förderrichtlinien der Stadt Dortmund zur Durchführung der Maßnahme Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der Werkssiedlung Oberdorstfeld" geregelt.

Fördermittel

Die Fördermittel aus dem Hof- und Fassadenprogramm im Bereich der Werkssiedlung Oberdorstfeld sind vorzeitig erschöpft. Eine Beantragung von Fördermitteln aus dem Hof- und Fassadenprogramm ist nicht mehr möglich.

Ansprechpartnerin

Stadt Dortmund - Denkmalbehörde - BaudenkmalpflegeAnneke LamotAnsprechpartnerin

44135 Dortmund
Baudenkmalpflege Siedlungen