Zinsgünstige Darlehen
Darlehensprogramme des Landes NRW / der NRW-Bank
Seit dem 1. Oktober 2013 stehen Eigentümern von Baudenkmälern zwei neue Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung. Gefördert werden Sanierungen von:
- Personen mit selbst genutztem und/oder teilvermieteten denkmalgeschütztem Wohneigentum und
- Eigentümern von gewerblich oder kulturell genutzten sowie kirchlichen Baudenkmälern.
Beide Darlehen können für die Gesamtkosten der Sanierung beantragt werden.
Förderprogramm 1
Darlehen zur Sanierung von selbst genutzten denkmalgeschützen Wohngebäuden in Dortmund können beim Amt für Wohnen und Stadterneuerung – Wohnraumförderung der Stadt Dortmund beantragt werden.
Flyer: Denkmalförderung für selbstgenutzten Wohngebäude [pdf, 2,3 MB]
Förderprogramm 2
Darlehen zur Sanierung von gewerblich oder kulturell genutzten sowie kirchlichen Baudenkmälern sind beim Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu beantragen.
NRW Bank
Fyler: Denkmalförderung für Baudenkmäler [pdf, 1,9 MB]
Darlehen der KfW zur energetischen Sanierung
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Baudenkmälern mit zinsgünstigen Förderkrediten (KfW-Effizienzhaus Denkmal). Zusätzlich erhalten Sie beim KfW-Effizienzhaus einen Tilgungszuschuss. Der Antrag ist bei einem Finanzierungspartner der KfW-Bank zu stellen. Hierzu gehören Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen und Versicherungen. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Readspeaker