Denkmal
Wehrturm am früheren Kirchenstandort Lindenhorst wird saniert - Tageseinrichtung für Kinder soll entstehen
Die Stadt Dortmund hat von dem evangelischen Kirchenkreis den ehemaligen Kirchenstandort Lindenhorst erworben. Einerseits soll eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK) gebaut, und andererseits langfristig der alte Kirchturm als stadtbedeutsames Denkmal gesichert werden. Nun folgt der nächste Schritt.

Im Wehrturm Lindenhorst soll eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK) entstehen.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund / Denkmalbehörde, Günther Wertz
Die evangelische Kirche Lindenhorst wurde als kleine Saalkirche im Jahr 1911 an den noch erhaltenen mittelalterlichen spätromanischen Turm angebaut. Dieser viergeschossige Turm, der damals Teil der Burgkapelle des Grafen Lindenhorst war, wurde bereits um 1150 erbaut und ist somit der älteste Turm in Dortmund. Als einzig erhaltenes Zeugnis dieser Zeit ist er von historischer Bedeutung. Im Turm befinden sich noch zwei Glocken aus dem Jahr 1405.
Die Saalkirche bildet zusammen mit dem historischen Turm, obwohl erst später angebaut, eine Einheit und trägt zusammen mit dem nebenliegenden Pfarrhaus maßgeblich zur Ensemblewirkung bei. Angesichts der historischen Bedeutung des Turms sind die denkmalgeschützten Gebäude unbedingt zu erhalten und aufzuwerten.
Langfristige Sicherung des Denkmals
Der denkmalgeschützte Wehrturm befindet sich in einem baulich desolaten Zustand und kann derzeit aus Verkehrssicherheitsgründen nicht betreten werden. Aktuell wird er durch ein Gerüst mit einer Plane gesichert. Die Stadt will nun die langfristige Sicherung des Denkmals auf den Weg bringen.
Wegen des stark sanierungsbedürftigen Wehrturms und der Verkehrssicherheit wird das Bauvorhaben "Wehrturm" von der Projektentwicklung der TEK entkoppelt und der Verwaltungsvorstand bringt die Entscheidung zu einer Sanierungsvariante des Wehrturmes in die politischen Gremien.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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