Energieberatung im dlze

Energienutzungsplan

Ein wichtiger Schritt in Richtung der Dortmunder Energiewende ist der Energienutzungsplan (ENP), der die Grundlage für eine stadtweite Strategie zur Energiewende schaffen soll. Stadtverwaltung, Privatpersonen als auch Unternehmen haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren und die Treibhausgasemissionen zu senken. Mit dem ENP wird erstmals auf Basis von umfassenden Analysen eine übergreifende Vorgehensweise für alle betroffen Akteure entwickelt, damit künftige Bemühungen möglichst effizient ablaufen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein entscheidender Bestandteil des ENP, da ein großer Teil der Energiemengen auf Wärmeanwendungen entfallen.Angesichts der aktuellen Diskussionen (Stand 2023) über das geplante Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung wenden sich immer mehr Dortmunder*innen an das Umweltamt der Stadt, um Informationen zu erhalten.

Energienutzungplan

Energienutzungplan
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): pixabay Photosolar

Was ist der Energienutzungsplan der Stadt Dortmund?

Der Energienutzungsplan ist ein ganzheitliches Konzept und planerisches Instrumentarium. Er basiert auf aktuellen und zukünftigen Energieverbräuchen und -quellen und bildet mit der kommunalen Wärmeplanung als Herzstück, einen Fahrplan für die Umsetzung der Energiewende. Anhand von wissenschaftlichen Analysen aller verfügbarer Daten (straßenscharfe Sozioökonomie, Bauphysik, Verbrauch- und Versorgungslage, Leitungsgebundene Versorgungsnetze, Abwärmequellen, Eignung für oberflächennahe Geothermie uvm.), werden alle Potenziale untersucht und zu einem Zielszenario und Transformationspfaden zusammengeführt. Bei der Ausgestaltung des Energienutzungsplans steht nicht allein die technische Seite im Vordergrund; es werden ebenso sozioökonomische, stadtgestalterische und soziale Aspekte in die Planung einbezogen. Besondere Bedeutung kommt dabei allen Interessensvertreter*innen zu, die unterschiedliche Hintergründe und Perspektiven mitbringen.

Was sind die Ziele des ENPs und durch wen wird der Energienutzungsplan in Dortmund konzipiert?

Als Teilmaßnahme des Handlungsprogramms Klima Luft 2030 ist das Ziel des Energienutzungsplans das Aufzeigen einer Strategie, wie die Energiewende in der Stadt infrastrukturseitig angegangen werden sollte. Durch Planungs- und Handlungsperspektiven können so eine gewisse Sicherheit und Klarheit für alle Akteure in Fragen der Energieversorgung erzeugt werden.

Die wichtigsten Unterziele des Energienutzungsplans:

  • Analyse der Dortmunder Energieinfrastruktur in den Sektoren Wärme, Strom, Wasserstoff und Kälte.
  • Identifizierung von Bereichen die sich für neue Wärmenetze eigenen und Optimierungsoptionen der bestehen Wärmenetze.
  • Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie für die Wärmeversorgung außerhalb der Fernwärmegebiete und des Stromsektors auf stadtweiter Ebene.
  • Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit und als Planungsgrundlage für Energiesparmaßnahmen im Bereich Neubau und Sanierung.
  • Zukünftige Anforderungen an die Stromnetze bei erhöhter Zubaurate von Wärmepumpen und Elektromobilität.
  • Bedarfe und Möglichkeiten einer hypothetischen zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur und die Verflechtung mit den anderen Energiesektoren.
  • Untersuchung der Entwicklung von Kühlbedarfen im Stadtgebiet und die Potenziale von Bündelung in Kühlnetzen
  • Anpassung der Neubauanforderungen entlang der Versorgungsinfrastruktur.
  • Identifizierung von Stadtgebieten mit energetischen Herausforderungen in Neubau- und Bestandsgebieten.
  • Beitrag zur Sicherstellung bezahlbaren Wohnens in Dortmund durch Begrenzung der Energiekosten und quartiersorientierte Sanierung oder Nachverdichtung im Bestand.
  • Beschleunigung von Planungsprozessen durch die Zusammenführung verschiedener energetischer Sachinformationen und Schaffung eines Gesamtkonzepts mit räumlicher Verortung von Energiebedarfen, Potenzialen und Maßnahmen.
  • Etablierung eines fachbereichsübergreifenden, fortschreibungsfähigen, standardisierten und erweiterbaren Datenbestands mit regelmäßiger Aktualisierung.
  • Einführung eines Monitoring-Systems zur Beobachtung des energetischen Zustands des Dortmunder Gebäudebestands.
  • Effizienter Einsatz von Fördermitteln und deren Abruf für energetische Projekte.
  • Konkrete Handlungsempfehlungen für Netzbetreiber und EVU für die Unterstützung der Klimaneutralitätsziele der Stadt Dortmund.

Die Umsetzung des Energienutzungsplans und damit einhergehend die kommunale Wärmeplanung wird federführend vom Umweltamt der Stadt Dortmund umgesetzt. Externe Unterstützung gibt es dabei von der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21), einem Unternehmen mit umfangreicher Expertise in der Dortmunder Energielandschaft. Zudem bringt die Firma greenventory aus Freiburg wertvolle praktische Erfahrungswerte ein, die sie seit der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung in Baden-Württemberg im Jahr 2020 gesammelt hat. Zusammen mit vielen weiteren Akteuren wird der Energienutzungsplan zu einem zentralen Baustein für eine nachhaltigere Energieversorgung in Dortmund entwickelt.

Wie sehen die Arbeitsschritte des Energienutzungsplans aus?

Wie bei der kommunalen Wärmeplanung gliedert sich die Erarbeitung in vier Arbeitsschritte:

1. Bestandsanalyse

Erhebung des aktuellen Energiebedarfs und -verbrauchs einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der bisher vorhandenen Wasserstoffinfrastrukur/-bedarfe, der Versorgungsstruktur aus Gas, Strom-, Kälte-, und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

2. Potenzialanalyse

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien (insbesondere aller Geothermie-Arten) und Abwärmepotenziale. Berücksichtigung des Dargebotes für eine Kälteinfrastruktur.

3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios 2035

Entwicklung eines Idealszenarios für eine klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung. Dazu wird die Ausnutzung der ermittelten Potenziale für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in einer Energiebilanz nach Sektoren und Energieträgern für die Jahre 2030 und 2035 dargestellt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2035 mit einem Zwischenziel für 2030. Insbesondere soll eine Einteilung in Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung erfolgen. In den Bereichen der Einzelversorgung werden klimaneutrale Optionen aufgezeigt.

4. Festlegung der kommunalen Energiewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs

Formulierung eines Transformationspfads zum Aufbau einer klimaneutralen Energie- und Wärmeversorgung und Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen. Priorisiert werden hierbei Maßnahmen wirtschaftlich realistischer Zielszenarien unter Berücksichtigung der Lebensrealität sämtlicher Immobilienbesitzer*innen und zukünftiger Preisentwicklungen im Energiemarkt (verschiedene Szenarien), um eine sozial- und wirtschaftsverträgliche Dimension einzubringen. Insbesondere werden der Pfad und der Endzustand der Infrastruktur für Wärme- und Gasnetze festgelegt. Maßnahmen im Tiefbau, wie die gemeinsamen Arbeiten an Rohrleitungen und Glasfaserleitungen werden ganzheitlich ausgearbeitet. Detaillierte Beschreibung von Maßnahmen zur prioritären Umsetzung in den nächsten 5 bis 10 Jahren. Die Summe der beschriebenen Maßnahmen führt zu den erforderlichen Treibhausgasminderungen für eine klimaneutrale Energie- und Wärmeversorgung.

Zusätzlich zum inhaltlichen Ablauf, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Stakeholderprozess

Die Anspruchsgruppen-Beteiligung, auch bekannt als "Stakeholder-Prozess", ist ein partizipatives Vorgehen, welches im Rahmen der Entwicklung des Energienutzungsplans stattfindet. Ziel dieses Prozesses ist es, verschiedene Interessengruppen und Akteure aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen. Dadurch sollen unterschiedliche Perspektiven, Bedürfnisse und Anliegen berücksichtigt werden.

Verstetigungs- und Aktualisierungsstrategie

Der Energienutzungsplan muss kontinuierlich aktualisiert und in das städtische Handeln integriert werden. Dazu gehören die regelmäßige Aktualisierung der Datengrundlage, die Einbeziehung der Sektoren Wasserstoff und Strom und die Festlegung von Umsetzungsmeilensteinen für die einzelnen Maßnahmen, um ein effektives Controlling zu ermöglichen.

Welche Bereiche deckt der Energienutzungsplan ab?

Der Energienutzungsplan umfasst die Optimierung des leitungsgebundenen Energieverbrauchs der Stadt sowie:

- integrierte Energie- und Klimaschutzkonzepte

- die kommunale Wärmeplanung

- Netzentwicklungs-, Transformations- und Dekabornisierungsfahrpläne

- Szenarien zur zukünftigen Stromversorgung, Wasserstoffnutzung, Elektromobilität und Kühlbedarf und daraus resultierend mehrere Varianten der Transformation

- energetische Quartierskonzepte und Bebauungspläne

Welche Bedeutung kommt der integrierten kommunalen Wärmeplanung in Verbindung mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu?

Die Regierungskoalition im Bundestag hat einen neuen Gesetzentwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Das GEG soll enger mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Das dazugehörende Wärmeplanungsgesetz (WPG) liegt als Referentenentwurf vor und soll gemeinsam mit dem GEG am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Im Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz gibt es keine klaren Vorschriften darüber, wann nach Erstellung der Wärmeplanung Entscheidungen über Netzgebiete getroffen werden müssen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen im Rahmen der neuen Regelungen weiter betrieben werden, bis sie nicht mehr reparierbar sind. Öl- und atmosphärische Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen jedoch außer Betrieb genommen werden.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden auch Wasserstoffnetze berücksichtigt. Gasheizungen in Wasserstoffgebieten können weiter betrieben werden, müssen aber schnell auf Wasserstoff umrüstbar sein. Der Gasnetzbetreiber muss einen verbindlichen Fahrplan erstellen, wie er spätestens bis Ende 2044 ein Wasserstoffnetz aufbauen oder ein Erdgasnetz umstellen will. Das GEG eröffnet Hauseigentümern eine breite Palette an Wahlmöglichkeiten bei Heizungsoptionen, solange ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energie erreicht wird. Es gibt auch Technologien, denen ohne Nachweis Anteile zugesprochen werden, darunter Wärmenetze, Wasserstoffnetze, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Hybridheizungen.

Zusammenfassend wird eine engere Verknüpfung des Gebäudeenergiegesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung angestrebt, um die besten Optionen alternativer Wärmeerzeugungsmöglichkeiten zu ermitteln und aufzuzeigen.

Wärmenetze:

Wärmenetze, auch Fernwärmenetze genannt, sind zentrale Systeme, bei denen Wärme von einem zentralen Erzeugungsort über Rohrleitungen zu verschiedenen Verbrauchern transportiert wird. Sie ermöglichen die effiziente Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen, Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen, die ansonsten ungenutzt bleiben würde. Wärmenetze können verschiedene Energieträger nutzen, wie Fernwärme aus Heizkraftwerken, Biomasseanlagen, Geothermie oder auch Abwärme von Industrieanlagen. Sie bieten die Möglichkeit, eine große Anzahl von Gebäuden effizient mit Wärme zu versorgen und können somit in dicht bebauten urbanen Gebieten ökonomisch vorteilhaft sein. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien können Wärmenetze einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dezentrale Einzelversorgung:

Die dezentrale Einzelversorgung ist das klassische Konzept zu Beheizung von Gebäuden. Hier wird Wärme vor Ort in jedem Gebäude erzeugt, oft durch konventionelle Heizkessel oder Wärmepumpen, die die Energie aus der Umwelt nutzen. Dieses Prinzip ist besonders geeignet für Einzelgebäude oder dünn besiedelte Gebiete, in denen der Aufbau eines Wärmenetzes unwirtschaftlich wäre. Die dezentrale Einzelversorgung bietet mehr Flexibilität und Unabhängigkeit für die Gebäudeeigentümer, da sie ihre Energieversorgung selbst kontrollieren können, aber auch eine größere Eigenverantwortung. Die Energieeffizienz von dezentralen Systemen hängt stark von der Bauqualität und dem Energiemanagement jedes einzelnen Gebäudes ab. Allerdings kann die dezentrale Einzelversorgung in städtischen Gebieten zu einer Fragmentierung der Energieversorgung führen und möglicherweise weniger effizient sein, wenn keine Möglichkeit besteht, Abwärme sinnvoll zu nutzen.

Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit externen Experten und Stakeholdern?

Die Zusammenarbeit mit externen Experten und Stakeholdern ist entscheidend für die Erstellung des Energienutzungsplans, da nur so alle Bedürfnisse und Perspektiven berücksichtigt werden können und die aus dem Energienutzungsplan resultierenden Maßnahmen möglichst. Die Mitwirkung ist insbesondere deshalb wichtig, damit alle beteiligten Akteure (wie z.B. Stadtverwaltung, Energiewirtschaft, Wohnungswirtschaft und Bürger*innen) sich zukünftig an den erarbeiteten Ergebnissen des Energienutzungsplans orientieren.

Beispiele für die Schnittstellen zwischen dem Energienutzungsplan und den Interessensgruppen:

Kommunale Verwaltung und Politik:

  • Ausrichtung des ENP an den Klimaschutzzielen der Stadt.
  • Politische Entscheidungen können sich an den Erkenntnissen des ENP orientieren.
  • Integration des Energienutzungsplans in städtische Entwicklungspläne und -strategien.
  • Berücksichtigung in Bauleitplanung und Stadterneuerung.

Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber:

  • Bereitstellung von Daten und Informationen über die bestehende Energieinfrastruktur und Versorgungskapazitäten.
  • Mitarbeit bei der Entwicklung von Potenzialanalysen und Zielszenarien für die Energieversorgung.
  • Einbindung in die Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung einer klimaneutralen Energieversorgung.
  • Identifikation von Möglichkeiten zur Integration erneuerbarer Energien und dezentraler Energieversorgung.
  • Adaption der vertrieblichen Strategien in Dortmund

Wohnungs- und Gebäudewirtschaft:

  • Bereitstellung von Daten über den energetischen Zustand von Gebäuden und Wohnanlagen.
  • Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Sanierungskonzepten und Effizienzmaßnahmen.
  • Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und Förderung von Energieeinsparungen in Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Bürgerinnen und Bürger:

  • Beteiligung an öffentlichen Diskussionen und Workshops zur Entwicklung des Energienutzungsplans.
  • Einbringung von Ideen und Vorschlägen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in ihren eigenen Haushalten und Unternehmen.

Wie können Bürgerinnen und Bürger den Energienutzungsplan unterstützen?

In der aktuellen Erarbeitungsphase des Energienutzungsplans werden die Interessen aller Bürger*innen durch den Klimabeirat repräsentiert. Sobald die Konzeptionierung des Energienutzungsplans seine finale Phase erreicht, werden alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, sich an den Ergebnissen und Maßnahmen zu orientieren und selbst mitzuwirken. Individuelle Beratungsangebote werden nach der Erarbeitung und Veröffentlichung des Energienutzungsplans durch das dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz zur Verfügung stehen.

Wie können Unternehmen und Institutionen in Dortmund den Energienutzungsplan unterstützen?

Unternehmen und Institutionen in Dortmund können den Energienutzungsplan unterstützen, indem sie sich an den Ergebnissen und Maßnahmen orientieren und danach handeln. Zudem soll aber auch der Energienutzungsplan Unternehmen dabei unterstützen ihre Energiekosten zu senken und die Nutzung industrieller Abwärme zu fördern. Dies ist besonders wichtig, da 38 Prozent der energiebedingten Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 aus dem Wirtschaftssektor stammten.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausarbeitung des Energienutzungsplans zu unterstützen, besteht in der Teilnahme an einer Umfrage bis Ende August 2023. Der Link zu dieser Umfrage kann von Unternehmen über umweltamt.klima@stadto.de angefordert werden.

Welche langfristigen Auswirkungen hat der Energienutzungsplan für Dortmund?

Durch das Zusammenspiel aller Akteure und die Umsetzung des Energienutzungsplans und die damit einhergehende kommunale Wärmeplanung kann Dortmund langfristig von positiven Auswirkungen profitieren:

  • Stabile Wärmepreise: Erneuerbare Energien bieten langfristig kalkulierbare Preise.
  • Lokale Wertschöpfung: Verringerung von Energiekosten verhindert Geldabfluss aus der Kommune heraus.
  • Lebensqualität: Wegfall von Brennstoffbeschaffung und Platzersparnis im Haus.
  • Gesundheit: Reduziert schädliche Schadstoffemissionen.
  • Technologieoffenheit: Optimal abgestimmter Mix an Wärme-Technologien.
  • Kopplung von Strom und Wärme: Beitrag zur Systemstabilität im Stromsektor.
  • Wärmewende in Städten: Hohe Anteile Erneuerbarer Energien in dicht besiedelten Gebieten.
  • Effizienter Brennstoffeinsatz: Große Heizkraftwerke ermöglichen kombinierte Wärme- und Stromerzeugung.
  • Integrierte Wärmewende: Kommunale Wärmepläne tragen zu regional übergeordneten Wärmestrategien bei.

Wo kann man weitere Informationen zum Energienutzungsplan der Stadt Dortmund erhalten?

Die Nachfrage von Bürgerinnen, Energieberaterinnen und Unternehmen zur zukünftigen Versorgung von Wohn- oder Gewerbegebieten mit Fernwärme bzw. Nahwärme ist hoch, und die Stadtverwaltung erhält zahlreiche Anfragen hierzu. Das Umweltamt bittet um Verständnis, dass aufgrund der Komplexität des Themas und der Beteiligung vieler Akteure aktuell noch keine verbindlichen Auskünfte zu diesen Fragen gegeben werden können. Die ersten Ergebnisse des Energienutzungsplans werden voraussichtlich frühestens Ende des Jahres 2023 vorliegen. Allerdings können interessierte Bürgerinnen bald Einblicke und einen Ausblick in den Verlauf der Dortmunder Fernwärmeinfrastruktur gewinnen.

Anfang Herbst 2023 wird DEW21 eine interaktive Karte online veröffentlichen. Auf dieser Karte können Interessierte die aktuellen Ausbaupläne ihres Fernwärmenetzes einsehen.

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