Ein rotes Lastenfahrrad. Im Hintergrund ist eine Zeche zu sehen

Energieberatung im dlze

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): dein-rudolf.de

Förderung von Lastenfahrrädern

Die Stadt Dortmund gewährt Zuschüsse für die Anschaffung von neuen Lastenfahrrädern. Die Reduzierung von treibhausgasbedingten Emissionen ist seit vielen Jahren ein zentrales Ziel in der Dortmunder Stadt- und Verkehrsplanung. Dabei ist der Masterplan Mobilität 2030 ein städtisches Planwerk, das die Leitlinien und Weichen für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung Dortmunds bis zum Jahr 2030 vorgibt.
Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Dortmund können nun einen Zuschuss von bis zu 45 % für die Anschaffung eines Lastenfahrrades beantragen. Transferleistungsempfänger*innen erhalten einen Zuschuss von bis zu 75 %.

Förderprogramm

Mit diesem Förderprogramm unterstützt die Stadt Dortmund das Engagement ihrer Bürger*innen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Förderprogramm soll einen Anreiz für klimafreundliche Mobilität schaffen und somit zur Reduzierung von abgasbedingten Treibhausgasemissionen sowie zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beitragen.

Den Förderantrag für ein Lastenfahrrad einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken an: dlze@stadtdo.de (dlze – Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz) oder per Post an:

Stadt Dortmund - Umweltamt - Postanschrift
60/5-3
44122 Dortmund

Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, ist dem Antragsformular zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie außerdem in der Förderrichtlinie [pdf, 246 kB] .

Was wird gefördert?

Gefördert wird der einmalige Kauf von serienmäßig hergestellten Lastenfahrrädern ohne oder mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrrad) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Förderfähig sind:

Lastenfahrräder, die eine Transportmöglichkeit besitzen, die unlösbar mit dem Lasten-fahrrad verbunden ist. Zusätzlich muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Das Lastenfahrrad muss:

über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder

• eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren oder

• eine Zuladung von mindestens 50 kg transportieren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 45 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 2.500,00 Euro. Transferleistungsempfänger*innen können über den Sozialbonus eine Förderung von bis zu 75 % erhalten. Der maximale Gesamtförderbetrag beträgt hier 4.150,00 Euro.

Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind:

  • Lastenanhänger bzw. Gespanne, bestehend aus Lastenfahrrad und Anhänger,

  • Zubehör (z.B. Plane, Gepäckträger, Kiste/Korb für den Transport, zusätzlicher Akku, Schloss),

  • Fahrräder, deren Transportfläche ausschließlich als Werbe- oder Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z.B. Getränkeverkauf),

  • die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromotoren,

  • der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Lastenfahrräder sowie neuer Lastenfahrräder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen und

  • Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen. Hiervon ausgenommen sind Sonderanfertigungen für Menschen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen bzw. körperlicher Behinderung individuell angepasste Modelle benötigen. In diesem Fall ist den Antragsunterlagen als Nachweis eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.

Wer kann Zuschüsse beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Dortmund.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Das Lastenfahrrad dient ausschließlich der privaten, nicht-gewerblichen Nutzung.

  • Vor Bewilligung des Zuschusses darf das Lastenfahrrad nicht beschafft werden. Als Anschaffung gilt die verbindliche Bestellung bzw. der Abschluss eines Kaufvertrages.

  • Jeder Haushalt darf maximal einen Förderantrag stellen.

In welchen Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen für:

  • Lastenfahrräder, die bereits vor Bewilligung durch die Stadt Dortmund beschafft wurden,

  • Personen, deren Erstwohnsitz nicht in Dortmund liegt,

  • Eigenleistungen, wie unbezahlte freiwillige Arbeiten und/oder Sachleistungen und

  • Finanzierungskosten, wie Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Beschaffung finanzieller Mittel entstehen.

Welche Vorteile hat die Nutzung eines Lastenfahrrades?

  • Umweltschutz: Lastenfahrrad zu fahren ist eine klimafreundliche Möglichkeit, sich fortzubewegen. Im Gegensatz zum Auto werden keine abgasbedingten Treibhausgasemissionen ausgestoßen.

  • Nicht nur mit dem PKW können viele Dinge auf einmal erledigt werden. Auch mit einem Lastenfahrrad ist sowohl der wöchentliche Großeinkauf als auch das Abholen der Kinder von der Schule kein Problem. Dabei bieten Modelle mit Elektromotor sogar tatkräftige Unterstützung beim Transport.

  • Mit einem Lastenfahrrad können die täglichen Staus des Berufsverkehrs in der Stadt vermieden werden. Zudem gestaltet sich die Parkplatzsuche für ein Lastenfahrrad deutlich einfacher.

  • Gut für den Körper: Wer mit dem Lastenfahrrad unterwegs ist, tut was für seine Gesundheit und hält sich fit!

Zum Thema

Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zu den Themen Klimaschutz und Mobilität in Dortmund finden Sie hier:

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - dlze - Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz

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