Neubau-Standards
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat, um mit Förderprogrammen den Anreiz für einen besseren Energiestandard setzen zu können, das Effizienzhaus eingeführt. Die Zahl hinter dem Wort Effizienzhaus sagt aus, wie viel Primärenergie in Prozent das Effizienzhaus im Vergleich zu einem Neubau nach den gültigen Vorschriften der EnEV benötigt.
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
Baukosten und Mehrkosten sind abhängig von der Baukonstruktion:
z.B.
- Holzständerbauweise
- Einschaliges Mauerwerk mit Ziegel
- Kalksandstein mit Dämmung
und den unterschiedlichen technischen Systemanlagen.
Informationen zu den Neubau-Standards
Das KfW-Effizienzhaus 40 darf den Jahres-Primärenergiebedarf von 40 % und den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes von 55 % der Vorgaben der EnEV2009 nicht überschreiten. Diesen Standard erreicht man bei einem verschattungsfrei nach Süden ausgerichteten Gebäude mit Passivhauskomponenten, wie wärmebrückenfreier Konstruktion, luftdichter Gebäudehülle, sehr guter Dämmung, Passivhausfenstern mit hohen solaren Wärmegewinnen, Komfortlüftung mit mehr als 75% Wärmerückgewinnung, und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Auch kann durch die Anrechnung beispielsweise einer Solarstromanlage gemäß § 5 EnEV der Primärenergiebedarf weiter gesenkt werden. Der Endenergiebedarf für ein Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe liegt unter 20 kWh/m²a .
Das KfW-Effizienzhaus 55 darf den Jahres-Primärenergiebedarf von 55 % und den Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes von 70 % der Vorgaben der EnEV2009 nicht überschreiten. Diesen Standard erreicht man am Besten mit Passivhauskomponenten, wie wärmebrückenfreier Konstruktion, luftdicht geprüfter Gebäudehülle, sehr guter Dämmung, Passivhausfenstern und Komfortlüftung mit mehr als 75% Wärmerückgewinnung. Der Endenergiebedarf für das Effizienzhaus 55 liegt unter 30 kWh/m²a. Die gleiche Förderung erhält der energetisch noch etwas bessere Passivhausstandard.
Das KfW-Effizienzhaus 70 darf den Jahres-Primärenergiebedarf von 70 % und den Transmissionswärmeverlust von 85 % der Vorgaben der EnEV2009 nicht überschreiten. Diesen Standard erreicht man mit Passivhauskomponenten, wie wärmebrückenfreier Konstruktion, luftdichter Gebäudehülle, sehr guter Dämmung, Passivhausfenstern und Komfortlüftung mit mehr als 75% Wärmerückgewinnung. Der Endenergiebedarf für das Effizienzhaus 70 liegt unter 40 kWh/m²a.
Diese Energiestandards werden wahlweise mit zinsvergünstigten Darlehen und bei Sanierungen zusätzlich mit einem Teilschulderlass oder einem Zuschuss gefördert. Je besser der Standard, desto attraktiver die Konditionen.
Der Primärenergieverbrauch des Effizienzhaus 70 beträgt maximal 70 % des nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 zulässigen Verbrauchs. Der Jahresprimärenergiebedarf zum Heizen, Erwärmen von Trinkwasser, Lüften, und Kühlen darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Der Maximalwert wird anhand eines in Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung identischen Referenzgebäudes ermittelt. Dabei müssen Vorgaben für den Wärmeschutz an der Gebäudehülle und Effizienzstandards der Gebäudetechnik eingehalten werden.
Das Erneuerbare Energien WärmeGesetz 2011, sichert den Einsatz der erneuerbaren Energien im Neubau. Der Wärmebedarf kann durch eine der folgenden Varianten gedeckt werden:
- mind. 15 % solare Strahlungswärme mind. 0,04 m² pro m² Nutzfläche beim EFH. (MFH 0,03 m²)
- mind. 30 % gasförmige Biomasse
- mind. 50 % flüssige oder feste Biomasse
- mind. 50 % Geothermie und Umweltwärme
Ersatzmaßnahmen sind
- mind. 50 % Abwärmenutzung, Anschluss an ein Nahwärmenetz oder Fernwärmenetz
- mind. 50 % Nutzung KWK-Anlagen (Kraft-Wäme-Kopplung)
- Alternativ kann der energetische Zustand des Gebäudes um 15 % der EnEV 2009 verbessert werden.
Mit der Novellierung der EnEV 2012, die spätestens bis Januar 2013 Rechtskraft erlangen soll, hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Standards um 30 % angekündigt. Spätestens ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten der EU sicherstellen, dass alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser („nearly zero-energy building“) errichtet werden, für öffentliche Bauten soll diese Anforderung ab 2019 gelten.
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