Fachbereich Liegenschaften
Wichtige Information
Der Publikumsverkehr ist zurzeit eingeschränkt. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird darum gebeten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Wir empfehlen bei Betreten des Gebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Unter den Rufnummern 0231 50-22239 und 0231 50-22230 bzw. unter der E-Mail liegenschaftsamt@dortmund.de ist das Liegenschaftsamt weiterhin zu erreichen.
Der Fachbereich Liegenschaften der Stadt Dortmund ist der zentrale Ansprechpartner für alle städtischen Immobilien. Der Fachbereich nimmt die Eigentümerfunktion für die städtischen Immobilien wahr und ist zuständig für den Erhalt des Immobilienvermögens und erarbeitet wirtschaftliche Lösungen für den Flächenbedarf der städtischen Fachbereiche. Er steuert dabei einen wesentlichen Teil der städtischen Hochbauinvestitionen, entwickelt Immobilienprojekte und bezieht Externe bei der Suche nach optimalen Lösungen ein, z.B. in Form von Investorenmodellen.
Bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht für den städtischen Eigenbedarf benötigt werden, werden im Rahmen spezieller Programme der Stadt Dortmund ggf. privaten Interessenten zum Kauf, zur Pacht oder zur Miete angeboten.
Darüber hinaus werden gezielt Grundstücke für den Wohnungsbau und für Gewerbe entwickelt und vermarktet.
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Welche Vergünstigungen bietet die Stadt Dortmund?
Die Stadt Dortmund gewährt Käufern städtischer Eigenheimgrundstücke unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Darlehen erhalten? Sie können ein Darlehen erhalten, wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben und die Einkommensgrenze des § 9 Wohnraumförderungsgesetz nicht (Typ A) oder nicht mehr als 40 % (Typ B) überschritten wird.
Da diese Einkommensgrenze nicht pauschal definiert ist, wird sie für jeden Käufer individuell unter Berücksichtigung seiner familiären Situation ermittelt. Die Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf ein Darlehen der Stadt übernimmt für Sie das Amt für Wohnungswesen, Südwall 2 – 4, 44 122 Dortmund. Reichen Sie dazu bitte Ihre Einkommensunterlagen der vergangenen zwölf Monate sowie Nachweise über die zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren ein.
In welcher Höhe kann ich ein Darlehen erhalten?
Berechnungsgrundlage für den Darlehensbetrag ist die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Kinder unter 18 Jahren. Für jedes Kind kann ein Darlehensbetrag von 10.000,-- € ( Typ A) oder 6.000,-- € ( Typ B) ausgezahlt werden. Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt im Typ A 40.000 € und im Typ B 24.000 €, in beiden Fällen jedoch max. 80 % des Grundstückswertes. Voraussetzung für die Förderung ist derzeit die Errichtung eines Hauses im Energiestandart „ Energieeffizienzhaus 85“, demnächst "Energieeffizienzhaus 70"
Wann und wie ist das Darlehen zurückzuzahlen?
Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre. Jährlich sind 1% Tilgung zu leisten; nach 15 Jahren erfolgt die Rückzahlung des Restbetrages in einer Summe.
Wie wird das Darlehen gesichert?
Im Grundbuch wird eine Buchgrundschuld in Höhe des Darlehensbetrages eingetragen. Dabei haben andere Finanzierungsmittel ( Bankdarlehen etc.) bis zu einer Höhe von 80 Prozent des voraussichtlichen Objektwertes (Grundstücks- und Gebäudekosten) Vorrang.
Hinweis: Fördermittel sind nur in begrenzter Höhe vorhanden. Auf Auszahlung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
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