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Auszahlung für einmaligen Heizkostenzuschuss an Wohngeldempfänger*innen startet Mitte August
Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte wird Mitte August 2022 an alle berechtigten Haushalte ausgezahlt. Damit sollen einkommensschwächere Haushalte von den hohen Energiepreisen entlastet werden.

Einkommensschwächere Haushalte sollen mit dem Heizkostenzuschuss entlastet werden.
Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): stock.adobe.com / Gerhard Seybert
Der Zuschuss beträgt für eine*n alleinstehenden Wohngeldempfänger*in 270 Euro, bei einem Zwei-Personen-Wohngeldhaushalt sind es 350 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich der pauschale Zuschuss um jeweils 70 Euro.
Voraussetzung für den Zuschuss
Voraussetzung für die Bewilligung des Heizkostenzuschusses ist, das den Wohngeld beziehenden Haushalten im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bewilligt worden ist.
Haushalte, denen Wohngeld im genannten Zeitraum bewilligt wurde, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Zum Thema
Das Wohngeld soll Mieter*innen und Untermieter*innen von Wohnraum sowie Eigentümer*innen von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern.
Dieser Beitrag befasst sich mit Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund. Dieser Hinweis erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung.
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